Feinschliff an den RLV soll Honorare kalkulierbarer machen
KBV und GKV-Spitzenverband wollen die Konstruktionsmängel der Regelleistungsvolumina mit Wirkung zum 1. Juli korrigieren. Bestimmte Leistungen sollen dabei aus den RLV herausgenommen und separat vergütet werden. Einen Beschluss hat der Bewertungsausschuss frühestens auf den 20. April vertagt.