Fettabsaugung kommt im GBA auf den Tisch

Kassen müssen das Absaugen von Körperfett bezahlen, urteilte jüngst ein Sozialgericht. Das ruft jetzt den GBA auf den Plan. Notfalls will der Vorsitzende Hess selbst den Antrag stellen, um sich mit der Behandlungsmethode befassen zu dürfen.

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GBA-Chef Dr. Rainer Hess fordert die Bewertung der Liposuktion ein.

GBA-Chef Dr. Rainer Hess fordert die Bewertung der Liposuktion ein.

© Robert Schlesinger / dpa

BERLIN (mwo). Nach einem Urteil des Sozialgerichts Chemnitz zur Liposuktion wird sich der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) nun voraussichtlich mit dieser Behandlungsmethode befassen.

Falls nötig, werde er selbst einen entsprechenden Antrag stellen, kündigte der unparteiische Vorsitzende des GBA, Dr. Rainer Hess, am Dienstag gegenüber der "Ärzte Zeitung" an.

Gericht verpflichtet Kasse, Fettabsaugung zu bezahlen

Weil eine Empfehlung des GBA fehlt, hatten 2008 das Bundessozialgericht und noch im April dieses Jahres auch das Sozialgericht Mainz eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen abgelehnt.

Wie berichtet, hatte demgegenüber das Sozialgericht Chemnitz eine Kasse verpflichtet, das Absaugen der Fettansammlungen an Armen und Beinen zu bezahlen (Az.: S 10 KR 189/10).

Die Patientin litt unter starken Schmerzen. Lymphdrainagen und auch eine Umstellung ihrer Ernährung brachten nicht den erhofften Erfolg. Die Liposuktion werde privat bereits seit zehn Jahren angewendet. Dass sie rechtlich dennoch als "neu" gelte, sei ein "Systemversagen", das hier zur Leistungspflicht der Kasse führe.

GBA nur auf Antrag aktiv

Hintergrund ist, dass sich der GBA nur auf Antrag mit einer Methode befasst. Weder Ärzte noch Kassen- oder Patientenvertreter hätten bislang einen solchen Antrag gestellt, sagte Hess.

Den Vorwurf der Untätigkeit und des Systemversagens will er aber offenbar nicht auf sich sitzen lassen.

Nach einem solchen Urteil könne "auch der Vorsitzende einen Antrag stellen", sagte er. Gleichzeitig betonte er aber, die Liposuktion sei nicht unumstritten. Daher werde der GBA zunächst wohl einen Prüfauftrag an das IQWiG vergeben.

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