Fettödem schmerzte - trotzdem muss Kasse Absaugen nicht zahlen
MAINZ (mwo). Das Absaugen schmerzhafter Lipödeme wird nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Das hat das Sozialgericht (SG) Mainz in einem am 27. April 2012 bekanntgegebenen Urteil bekräftigt.
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Fettabsaugung - eine Selbstzahler-Leistung auch bei schmerzhaften Lipödemen, so ein aktuelles Urteil.
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Es wies damit die Klage einer Frau aus Rheinland-Pfalz ab.
Die Klägerin leidet seit ihren Jugendjahren an Lipödemen an ihren Beinen. Eine angepasste Ernährung, Lymphdrainagen und Sport brachten keine Besserung.
Daher entschied die Frau, das Fett absaugen zu lassen. Ihre Krankenkasse weigerte sich jedoch, die Kosten der Liposuktion zu übernehmen.
Zu Recht, wie nun das SG Mainz entschied. Der Gemeinsame Bundesausschuss habe die Methode noch nicht empfohlen.
Es handele sich daher rechtlich um eine "neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode", die die Krankenkassen nur bei besonders schweren oder lebensbedrohlichen Krankheiten bezahlen müssen.
"Einen solchen Schweregrad erreichen die Lipödeme jedoch nicht", befand das Gericht. Es bekräftigte damit ein Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2008 (Az.: B 1 KR 11/08 R).
Az.: S 14 KR 143/11