"Früherkennungszwang ist nicht zu rechtfertigen"
BERLIN. Geld ist das beste Erziehungsmittel, dachten sich die Koalitionsparlamentarier und ersannen eine Strafaktion für künftig chronisch Kranke: In den Genuss ermäßigter Zuzahlung sollte danach künftig nur kommen, wer regelmäßig Früherkennungsuntersuchungen wahrnimmt und dies nachweist. Die Zwangsuntersuchungen hat der Bundesausschuss jetzt in eine - mildere - Beratungspflicht für GKV-Versicherte umgewandelt. Die Richtlinie muss noch vom Bundesgesundheitsministerium genehmigt werden - Ministerin Schmidt signalisierte bereits Zustimmung.