"Fühle mich wie in der Bananenrepublik"

BERLIN (af). Eine bundeseinheitliche Regelung für den Paragrafen 116b SGB V hat Boris Robbers gefordert. "Es darf nicht sein, dass die Umsetzung des Gesetzes von den Launen regionaler Verbandsfunktionäre abhängt", sagte der für die Krankenhäuser zuständige Referatsleiter im niedersächsischen Sozialministerium auf dem Krebskongress in Berlin.

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Die Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung von Patienten mit seltenen Krankheiten oder besonderen Krankheitsverläufen, verbessere den Zugang von Patienten zu medizinischen Leistungen und sei wirtschaftlich.

Robbers berichtete über die Schwierigkeiten, den Paragrafen in Niedersachsen umzusetzen. Sowohl bei der Kassenärztlichen Vereinigung als auch bei den gesetzlichen Krankenkassen stoße das Ministerium auf ablehnende Haltungen. Die Vertretung der Vertragsärzte habe den Krankenhäusern gedroht, "per Einweisungsverhalten gegenzusteuern".

In Niedersachsen sind von 385 Anträgen bislang 31 genehmigt, darunter 18 für onkologische Behandlungen. Im Nachbarland Schleswig-Holstein ist dagegen weniger Sand im Getriebe. Fast alle Anträge seien abgearbeitet, berichtete Ludger Büttmann aus Kiel. An acht Standorten im Land böten Krankenhäuser ambulante Leistungen vor allem in der Onkologie an.

Es sei ein schlechtes Zeugnis für den Föderalismus in Deutschland, dass ein Gesetz regional parzelliert unterschiedlich umgesetzt werde. Er fühle sich wie in einer Bananenrepublik, sagte Professor Michael Hallek von der Universitätsklinik Köln bei der Veranstaltung "Verbesserung der Versorgung durch Verzahnung der Sektoren". Deutschlandweit sind rund 3500 Anträge nach Paragraf 116 b in der Pipeline. 1045 sind genehmigt.

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