Fünf Firmen vom Herstellerrabatt befreit

ESCHBORN (cw). Bislang haben knapp 20 Pharmaunternehmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BafA) einen Antrag auf Reduzierung oder Befreiung von den gesetzlich geforderten Herstellerabschlägen für festbetragsfreie Arzneimittel gestellt.

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Im vergangenen Jahr wurden vom BafA insgesamt fünf Bewilligungen erteilt. Einige Anträge seien aber noch nicht abschließend beschieden, sagte ein Sprecher der Behörde auf Anfrage.

Die Möglichkeit, sich von dem am 1. August 2010 von sechs auf 16 Prozent erhöhten Herstellerrabatt befreien zu lassen, sieht das Sozialgesetzbuch V einesteils für Orphan Drugs vor, falls der GKV-Abschlag bewirkt, dass die F&E-Investitionen für dieses Produkt nicht mehr refinanziert werden können.

Zudem gilt die Befreiung für kleine Unternehmen, die durch den Zwangsrabatt in eine existenzbedrohende Lage geraten. Hier folgt das SGB V dem Artikel 4 der europäischen Transparenzrichtlinie (89/105/EWG), die auch eine regelmäßige Überprüfung der Zwangsabschläge durch das Bundesgesundheitsministerium fordert. Das BMG will sich dazu demnächst äußern.

Zu den bislang vom 16-prozentigen Herstellerrabatt entlasteten Unternehmen gehören der Allergie-Spezialist Bencard, die Reimporteure Inopha und Isopharm, der Nischenanbieter SpePharm sowie die Concept Pharma GmbH, die sich auf den Vertrieb von Wachstums- und Fruchtbarkeitshormonen konzentriert.

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