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Fünf Länder verfehlen Hygiene-Ziele

Schlamperei oder nicht? Fünf Bundesländer haben bislang keine neuen Hygieneverordnungen für Kliniken vorgelegt - obwohl der Stichtag am 31. März war. Die FDP ist empört. Die Länder verlangen mehr Zeit.

Von Sunna Gieseke Veröffentlicht:
MRSA - ein Problem für Kliniken. Fünf Länder hinken bei den Hygieneverordnungen hinterher.

MRSA - ein Problem für Kliniken. Fünf Länder hinken bei den Hygieneverordnungen hinterher.

© Klaro

BERLIN. Fünf Bundesländer haben die Frist verpasst, bis zum 31. März rechtsgültige Krankenhaushygieneverordnungen vorzulegen. Das geht aus einem Regierungsbericht hervor, der der "Ärzte Zeitung" vorliegt.

Dies sei eine fahrlässige Umsetzung des Krankenhaushygienegesetzes, sagten dazu die FDP-Politiker Jens Ackermann und Lars Lindemann. Die Länder hingegen weißen den Vorwurf der Fahrlässigkeit empört zurück.

Der Streit zwischen FDP und den Ländern ist aufgrund eines Regierungsberichtes entfacht. Demnach haben Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Sachsen und Thüringen die Frist verpasst.

In diesen Verordnungen sollte die Anzahl der Hygienefachkräfte in Krankenhäusern und deren Fort- und Weiterbildung festgelegt werden. Doch das sei noch nicht in allen Bundesländern erfolgt, heißt es in dem Regierungsbericht.

Damit unterliefen die Länder das Infektionsschutzgesetz der schwarz-gelben Koalition aus dem vergangenen Jahr, so der Vorwurf aus der FDP.

Die Länder wehren sich gegen diesen Vorwurf: Der Senat für Gesundheit in Berlin sieht keine Lücke bei seinen Krankenhausverordnungen. Es gebe bereits eine Verordnung aus dem Jahr 2006, die ausdrücklich Paragrafen zu Hygiene erhalte, sagte eine Sprecherin der "Ärzte Zeitung".

Länder wollen mehr Zeit

Zudem hätten Formalitäten in der Gesetzgebung zu einer Zeitverzögerung geführt, eine neue Verordnung zu erlassen. Auch Thüringen ist sich keiner Schuld bewusst: "Die Hygieneverordnung ist gewissenhaft erarbeitet worden. Das kostet jedoch Zeit", sagte ein Sprecher des Sozialministeriums.

Zudem sei in dem Infektionsschutzgesetz des Landes bereits alles geregelt, woran sich Klinikbetreiber zu halten hätten.

Baden-Württemberg beruft sich auf eine Krankenhausverordnung aus dem Jahr 2010. Es sei lediglich eine Erweiterung notwendig, diese zu erarbeiten sei aber zeitaufwendig, so eine Sprecherin.

Die FDP hält dennoch an ihrer Kritik fest: "Die Frist, um eine Verordnung vorzulegen, war ausreichend lang", sagte FDP-Politiker Lars Lindemann der "Ärzte Zeitung".

Offenbar hätten die Länder die Brisanz der Lage noch nicht erkannt - und das trotz bis zu 40.000 Toten im Jahr durch Klinikinfektionen. "Weiteres Warten können wir uns einfach nicht leisten", so Lindemann. Die Länder müssten jetzt anfangen, genügend Hygienefachpersonal auszubilden.

Zudem versuchten die Länder, die bereits eine Verordnung erlassen hätten, die inhaltlichen Anforderungen zu umgehen, so Lindemann. Die existierenden Verordnungen seien teilweise schwammig formuliert, wie viel Hygienekräfte beschäftigt werden müssen.

Bis zum Jahr 2011 hatten sieben von 16 Ländern eine Hygieneverordnung. Das Infektionsschutzgesetz aus dem vergangenen Jahr schreibt Verordnungen verbindlich vor.

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