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Personalkosten der größte Kostenblock

G-BA schrieb 2021 rote Zahlen

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Berlin. Nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Systemzuschlag für 2021 gegenüber Vorjahr gesenkt hatte, kam er schlussendlich mit den verfügbaren Einnahmen nicht hin. Das Selbstverwaltungsgremium weist deshalb für 2021 ein Minus aus.

Der Systemzuschlag ist die wichtigste Einnahmequelle des G-BA, er wird für jeden ambulanten (vertragsärztlich sowie vertragszahnärztlich) und jeden stationären Fall erhoben und vom G-BA jährlich selbst neu festgesetzt. Im Vorjahr wurden rund 5,588 Cent je ambulantem Fall (2020: 6,595 Cent) und 1,89 Euro je Klinik-Fall (2020: 2,24 Euro) erhoben.

Aus diesen Zuschlägen flossen dem Gremium im Berichtsjahr rund 26,5 Millionen Euro zu. Zusätzlich nahm der Ausschuss 13,8 Millionen Euro durch Hersteller-Beratung zur frühen Nutzenbewertung, Erstattungen aus dem Innovationsfonds sowie Vermögenserträge ein. Das geht aus der am Mittwoch im Bundesanzeiger veröffentlichten Jahresrechnung hervor. Im Vorjahr lagen die Einnahmen mit 53,6 Millionen Euro noch deutlich höher.

Mit zuletzt 23 Millionen Euro bilden die Personalkosten den größten Kostenblock. Hinzu kommen Aufwendungen unter anderem für Verwaltung, Ausschussarbeit und Schiedsämter, womit sich die Ausgaben im Berichtsjahr auf rund 45 Millionen Euro summierten. Ein Investitionsmittelüberschuss aufgrund geringer als budgetiert ausgefallener Anschafffungen minderte das Minus schließlich auf 4,2 Millionen Euro. Im Vorjahr hatte der G-BA unterm Strich noch 11,5 Millionen Euro Guthaben.

Die diesjährige Einnahmenentwicklung könnte das Defizit ausgleichen. Aktuell beträgt der Systemzuschlag 7,14 Cent je ambulantem und 2,67 Euro je stationärem Fall. (cw)

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