GBA-Beschluss zu Frühchen gilt ab 2011

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BERLIN (eb). Ab Anfang 2011 soll eine verbindliche Zahl von 30 behandelten Früh- und Neugeborenen pro Jahr die Voraussetzung dafür sein, dass ein Krankenhaus weiterhin die sehr betreuungsintensiven Frühchen mit einem Geburtsgewicht von unter 1250 Gramm versorgen darf. Ein Beschluss, den der Gemeinsame Bundesausschuss Mitte Juni gefasst hatte, wurde jetzt im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Regelung tritt somit Anfang 2011 in Kraft. Eine Mindestzahl entfällt für Kliniken, die Früh- und Neugeborene mit Geburtsgewicht von 1250 bis 1499 Gramm versorgen.

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