Gemeinsamer Bundesausschuss

GBA: Patientenkreis für ASV wird erweitert

Tumore im Gehirn und an peripheren Nerven sowie chronisch-entzündliche Darmerkrankungen werden als Indikationen in die ambulante spezialfachärztliche Versorgung aufgenommen.

Veröffentlicht:

Berlin. Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) wird auf Patienten mit Tumoren im Gehirn und an peripheren Nerven sowie auf Patienten mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen ausgeweitet. Einen entsprechenden Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) gefasst. Zudem werden nun Beratungen zu einer ASV bei Multipler Sklerose und Knochen- und Weichteiltumoren aufgenommen. Sie sollen im Dezember 2022 abgeschlossen sein.

Das Kernteam, das Patienten mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen betreuen möchte, muss laut dem Beschluss folgende Fachrichtungen aufweisen: Innere Medizin und Gastroenterologie sowie Viszeralchirurgie. Sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden, ist zusätzlich ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin zu benennen, nach Möglichkeit mit Zusatz-Weiterbildung Kinder- und Jugend Gastroenterologie. Optional kann zudem ein Facharzt für Kinder- und Jugendchirurgie benannt werden.

Definition für Kernteams

Im Kernteam der ASV bei Tumoren des Gehirns oder der peripheren Nerven müssen Fachärzte für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie, Neurologie, Neurochirurgie sowie Strahlentherapie vertreten sein. Bei endokrinen Tumoren des Drüsengewebes ist zusätzlich auch die fachärztliche Expertise für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie notwendig.

Die Beschlüsse treten nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Danach haben Krankenhäuser drei Jahre Zeit, Teams zu bilden und Kooperationen mit Vertragsärzten einzugehen.

Wie andere Corona-Ausnahmeregelungen hat der GBA auch die Möglichkeit in der ASV bis zum 31. März 2022 verlängert, Patienten telefonisch zu beraten. (juk)

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