GBA berät über Versorgung von Frühgeborenen

BERLIN (ami). Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) berät heute über die Qualitätssicherung bei der Versorgung von Früh- und Neugeborenen. Spezielle Anforderungen des Landes Berlin haben sich nicht durchgesetzt.

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Wäre es nach der Berliner Senatsgesundheitsverwaltung gegangen, dann hätten nur noch Vivantes und die Charité an insgesamt drei Standorten in Berlin die besonders gefährdeten Frühchen mit einem Geburtsgewicht von weniger als 1500 Gramm versorgen dürfen. Die Verwaltung hatte zuletzt festgelegt, dass Kliniken mindestens 50 Hochrisiko-Frühgeburten pro Jahr versorgen und eine kinderchirurgische Abteilung betreiben müssen, um an der Versorgung zulasten der GKV teilzunehmen.

Dagegen haben vier Kliniken geklagt, die durch den Beschluss von der Versorgung ausgeschlossen worden wären. Ihr Widerspruch war erfolgreich. Sie dürfen weiterhin die hohen Kosten für die Spezialleistungen abrechnen, die für die Kliniken durchaus wirtschaftliche Bedeutung haben. Denn die Senatsgesundheitsverwaltung hat im Dezember einem außergerichtlichen Vergleich mit den Kliniken zugestimmt. Sie räumt ein, dass die Wirksamkeit ihrer Anforderungen für die Qualitätssicherung "schwer nachweisbar" ist.

Quasi zeitgleich hat im Dezember der GBA beschlossen, dass es angemessen ist, wenn eine Klinik pro Jahr zwölf Hochrisiko-Frühgeburten versorgt. Dabei handelt es sich nicht um eine Mindestmenge, wie sie nur für planbare Eingriffe gilt, sondern um eine so genannte Regelmäßigkeitszahl. Die Anforderungen an die Qualität von medizinischen Zentren sind immer wieder umstritten.

Heute behandelt der GBA erneut die Qualität von Perinatalzentren. Dabei geht es um die Veröffentlichungspflichten. Zur Diskussion steht, ob die Behandlungsergebnisse einschließlich Sterblichkeitsrate und Komplikationen veröffentlicht werden sollen.

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