Zweitmeinung

GBA legt Regelungen fest

Veröffentlicht:

BERLIN. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat am Donnerstag die ersten Indikationen festgelegt, für die ein strukturiertes Zweitmeinungsverfahren gelten soll. Ausgewählt wurden die Tonsillektomie, die Tonsillotomie sowie Hysterektomien. Zudem wurden die konkreten Verfahrensregeln beschlossen, nach denen Patienten künftig vor geplanten Eingriffen eine unabhängige Zweitmeinung einholen können. Vereinbart wurde auch, über welche Qualifikationen Ärzte verfügen müssen, die für eine Zweitmeinung konsultiert werden können.

"Die neue Richtlinie des GBA legt fest, welche Ärzte für die Einholung einer Zweitmeinung in Frage kommen. Entscheidend hierbei ist die ärztliche Unabhängigkeit von etwaigen wirtschaftlichen Interessen an der Durchführung des Eingriffs", erklärte das unparteiische Mitglied des GBA, Dr. Regina Klakow-Franck.

Das Zweitmeinungsverfahren kann als ambulante Leistung von Ärzten erbracht und von Patienten in Anspruch genommen werden, wenn der Bewertungsausschuss über die Höhe der Vergütung im EBM entschieden hat.(chb)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Elektronische Patientenakte

ePA wird zur Pflicht: Worauf es für Praxen jetzt ankommt

Janusköpfig

Wie KI in der Kardiologie eine echte Hilfe sein könnte

Lesetipps
Ein Arzt legt einem Jungen eine Manschette um den rechten Arm.

© Halfpoint / Stock.adobe.com

Abrechnung

Die wichtigsten EBM-Änderungen zum Quartalswechsel