Bundesgesundheitsministerium widerspricht: Ruf nach Beitragserhöhungen "völlig unangemessen" / Impfung "Pflichtaufgabe der Kassen"

BERLIN (hom). Sollten die Krankenkassen für die Impfungen gegen Schweinegrippe aufkommen müssen, kann dies nach Einschätzung ihres Spitzenverbands nur über Beitragssatzerhöhungen kompensiert werden. Das Bundesgesundheitsministerium verneint das.

Würden die Impfungen gegen die Schweinegrippe nicht über Steuermittel finanziert, "wäre eine Alternative die unterjährige Anpassung des allgemeinen Beitragssatzes", heißt es in einer Stellungnahme des GKV-Spitzenverbands zu einer Rechtsverordnung der Bundesregierung, die am kommenden Mittwoch verabschiedet werden soll. Danach sollen die Krankenkassen für die Kosten der ab Herbst geplanten Massenimpfungen aufkommen.

Der GKV-Spitzenverband befürchtet dadurch einen "unvorhersehbaren Ausgabenanstieg" bei den Kassen. Die Impfungen würden bis zu eine Milliarde Euro kosten. Zusätzlich sei mit 125 Millionen Euro für den entstehenden Verwaltungsaufwand zu rechnen. Die Impfungen sollten daher über die Gesundheitsämter und nicht über die Hausärzte vorgenommen werden. Da der Impfstoff in Mehrdosenbehältern abgefüllt werde und nach dem Öffnen nur begrenzt haltbar sei, könne allein der öffentliche Gesundheitsdienst eine effektive Verwendung gewährleisten. Der Arzt müsse angebrochene und nicht verbrauchte Impfstoffe wegschmeißen.

Das Bundesgesundheitsministerium erklärte dagegen erneut, die Impfungen gehörten zu den "Pflichtaufgaben" der Kassen. Auch die Finanzierung sei "definitiv" geklärt. "Den Kassen stehen genügend Finanzmittel zur Verfügung", so Gesundheits-Staatssekretär Dr. Klaus Theo Schröder (SPD) in Berlin. Der Ruf nach höheren Beiträgen sei "völlig unangemessen". Schröder betonte, jeder, der gegen Schweinegrippe geimpft werden wolle, werde auch geimpft. Dies geschehe "Schritt für Schritt", da derzeit nicht für alle Bürger Impfmittel zur Verfügung stünden.

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