Haushaltsdebatte

GKV-Zuschuss gibt Anlass für "Märchenstunde"

Wie gravierend wirken sich die Kürzung des Steuerzuschusses und die Neuordnung der Zusatzbeiträge für die Versicherten aus? Diese Fragen waren zentraler Streitpunkt bei der Debatte des Gesundheits-Haushalts.

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Am Dienstagmorgen waren Plenarsaal und Regierungsbank noch gut gefüllt: Bei der Debatte zum Gesundheitshaushalt sprachen die Abgeordneten dann nur noch vor einigen Dutzend Fachpolitikern.

Am Dienstagmorgen waren Plenarsaal und Regierungsbank noch gut gefüllt: Bei der Debatte zum Gesundheitshaushalt sprachen die Abgeordneten dann nur noch vor einigen Dutzend Fachpolitikern.

© Michael Kappeler / dpa

BERLIN. Der Bundestag hat Dienstag den Gesundheitshaushalt des Bundes für 2015 mit den Stimmen der Koalition beschlossen. Am Freitag wird das Parlament über den gesamten Bundeshaushalt in Höhe von 299,5 Milliarden Euro in namentlicher Abstimmung entscheiden.

Der Gesundheitshaushalt von Ressortchef Hermann Gröhe (CDU) umfasst 12,07 Milliarden Euro, von denen 11,5 Milliarden Euro als Steuerzuschuss für die Gesetzliche Krankenversicherung vorgesehen sind. Dies ist eine Milliarde Euro mehr als im laufenden Jahr.

Auf Druck von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) war zuvor der GKV-Zuschuss von den eigentlich vorgesehenen 14 Milliarden auf 10,5 Milliarden Euro in diesem Jahr gesenkt worden. Die Anhebung auf 11,5 Milliarden Euro werteten Union und SPD als Indiz der Zuverlässigkeit seitens der Koalition.

Gesine Lötzsch (Linksfraktion) hingegen warf der Koalition vor, der Finanzminister vergreife sich am GKV-Zuschuss, "um mit der schwarzen Null im Bundeshaushalt in die Geschichte eingehen zu können". Maria Klein-Schmeink bezeichnete die Senkung des GKV-Beitragssatzes von 15,5 auf 14,5 Prozent ab 2015 als "Zwangsanleihe beim Beitragszahler".

Damit kämen neun Milliarden Euro auf die Versicherten zu, die allein von den Beitragszahlern gestemmt werden müssten. Die Grünen-Politikerin warnte, der Zusatzbeitrag werde bis zum Jahr 2017 auf 1,5 Prozent steigen. Das wies Gröhe als "Märchenstunde" zurück und versicherte, es werde bei den Zuweisungen an die Krankenkassen keine Abstriche geben.

Zieht man außer dem GKV-Zuschuss auch die Personal- und Sachkosten für die Bundesbehörden im Umfeld des Bundesgesundheitsministerums ab, dann bleibt im Haushalt eine "Spielmasse" von rund 78 Millionen Euro, über die die Haus- und Gesundheitspolitiker verfügen konnten.

Für die Koalition stellte Burkhard Blienert (SPD) heraus, dass im Haushalt zwei Millionen Euro für Kindergesundheit bereitgestellt würden, zuvor seien es 500.000 Euro gewesen. Jeweils eine halbe Million Euro stehen auch für die schulische Suchtprävention und für Aufklärung über Glückspielsucht zur Verfügung.

Sechs Millionen für Information Pflegebedürftiger

Mit sechs Millionen Euro sollen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen über das Thema Pflege im Haushalt informiert werden. Die SPD sieht diese und andere Vorhaben als Beleg für die Handschrift der Sozialdemokraten in der Gesundheitspolitik der Koalition.

Erwartungsgemäß keine Mehrheit im Bundestag fanden Änderungsanträge der Linksfraktion. Sie hatte unter anderem einen "Fonds für Gesundheitsförderung und Prävention" in Höhe von einer Milliarde Euro vorgeschlagen. Die nichtkommerzielle Pharmaforschung sollte mit 500 Millionen Euro gefördert werden.

Außerdem wollten die Linken den Investitionsstau in Krankenhäusern durch eine jährliche Finanzhilfe von 2,5 Milliarden Euro lindern. Katrin Vogler (Linksfraktion) sagte, Markt und Wettbewerb seien nicht geeignet, um die stationäre Versorgung zu steuern. Mit Koalitionsmehrheit - und teilweise auch den Stimmen der Grünen - wurden diese Anträge abgelehnt.

In der Debatte, die in weiten Teilen über die künftigen gesundheitspolitischen Vorhaben der Koalition geführt wurde, stellte Minister Gröhe für den Dezember Eckpunkte der Bund-Länder-Arbeitgruppe zur Krankenhausreform in Aussicht. Danach sollen die Länder darin unterstützt werden, Qualität zu einem weiteren Kriterium ihrer Krankenhausplanung zu machen.

Weiterhin stellte einen verbesserten Sicherstellungszuschlag in Aussicht. Dieser solle dort zum Zuge kommen, wo es versorgungspolitisch nötig ist. Außerdem sollten besondere Leistungen der Krankenhäuser im Zusammenhang mit der Behandlung von Patienten mit seltenen Erkrankungen "angemessen vergütet" werden, so Gröhe. (fst)

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