GOÄ: PKV will Ärzte mit Fairness locken

Wie die Bundesärztekammer drängt nun auch die Privatassekuranz auf eine rasche GOÄ-Novelle. Ihr Monitum ist eine Öffnungsklausel - verbunden mit dem Versprechen, fair zu bleiben.

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BERLIN (iss). Die privaten Krankenversicherer halten die Angst der Ärzteschaft vor einer Öffnungsklausel in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) für unbegründet. Ein solches Instrument werde kein Dumping bei den ärztlichen Honoraren auslösen, sagte der Vorsitzende des PKV-Verbands Reinhold Schulte anlässlich der PKV-Jahrestagung in Berlin.

"Stattdessen soll es für mehr Qualität und Service im Endeffekt sogar entsprechend mehr Honorar geben." Jeder Vertrag über ein Abweichen von der GOÄ könne nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Ärzte in Kraft treten.

Die PKV wolle schnellstmöglichst mit der Bundesärztekammer Gespräche über die GOÄ-Reform aufnehmen, sagte Schulte. Ziel sei ein fairer Interessenausgleich. Ein entsprechendes Angebot habe er dem neu gewählten Präsidenten Dr. Frank Ulrich Montgomery gemacht. Er hatte die Novellierung zuletzt beim Ärztetag als dringlich angemahnt.

"Ärzte und PKV sitzen in einem Boot, wir sind aufeinander angewiesen." Die Entscheidung der Bundesregierung, in der novellierten Gebührenordnung für Zahnärzte auf eine Öffnungsklausel zu verzichten, könne keine Vorentscheidung für die GOÄ-Novelle sein, sagte Schulte.

Verbesserungen in der Qualität lassen sich nach Ansicht der PKV nicht gegen die Ärzte, sondern nur mit ihnen durchsetzen. Deshalb sei das GOÄ-Konzept der PKV auf eine faire Partnerschaft angelegt. "Wovor fürchten sich die Ärztevertreter eigentlich?" fragte Schulte.

Es bestehe Konsens zwischen Ärzteschaft, PKV und Politik, dass die GOÄ eine betriebswirtschaftlich kalkulierte Basis haben müsse, sagte Verbandsdirektor Dr. Volker Leienbach. "Es wird niemals dazu kommen, dass diese betriebswirtschaftliche Basis unterschritten wird", betonte er.

Heftig kritisierte Schulte eine Regelung aus dem Entwurf für das Versorgungsstrukturgesetz, nach der die Krankenkassen ihre Satzungsleistungen ausweiten dürfen. "Damit droht unter dem Banner des ,Leistungswettbewerbs in der GKV‘ ein ordnungspolitischer Fehlgriff und zudem ein Schaden der PKV."

Betroffen sei zum einen das große Feld der Zahnbehandlung, in dem die Privatversicherer ihre Leistungsfähigkeit bereits unter Beweis gestellt hätten.

Zum anderen sollen die Kassen künftig Verträge mit nicht zugelassenen Leistungserbringern abschließen. Dann könnte die GKV ihren Versicherten auch die Versorgung in Privatkliniken und durch Privatärzte anbieten, kritisierte Schulte.

"Auch diesen massiven Eingriff durch eine staatliche Pflichtversicherung in freiwillige Angebote eines funktionierenden privaten Marktes lehnen wir entschieden ab."

Das gelte um so mehr, als die Koalition schon bei den Wahl- und Zusatztarifen der Kassen gegen eigene ordnungspolitische Prinzipien verstoßen habe. Die PKV könne die Regierung nur davor warnen, diesem Fehler bei den Satzungsleistungen einen weiteren Fehler folgen zu lassen.

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