GSK geht bei Retigabin auf den GKV-Spitzenverband zu

Der Anbieter des Antiepileptikums strebt eine erneute frühe Nutzenbewertung durch den GBA an.

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MÜNCHEN (HL). GlaxoSmithKline (GSK) bietet dem GKV-Spitzenverband an, das Antiepileptikum Retigabin (Trobalt ®) vorübergehend zu einem mutmaßlich generischen Erstattungsbetrag zur Verfügung zu stellen. So soll die Therapie der rund 1000 schwerkranken Epileptiker mit Retigabin sichergestellt werden.

Der GKV-Spitzenverband muss bis zum 31. Mai entscheiden, weil dann die Opt-out-Frist abläuft. Der Kassenverband muss bis zum Montag seine Verhandlungsbereitschaft erklären.

Am 3.Mai hatte der Gemeinsame Bundesausschuss entschieden, dass für Retigabin im Vergleich zu den vom GBA herangezogenen generischen Therapiemöglichkeiten kein Zusatznutzen festgestellt werden kann. GSK hatte in seinem Dossier eine vom GBA nicht akzeptierte Vergleichstherapie gewählt und erst später Vergleichsdaten zur generischen Therapie im Anhörungsverfahren nachgereicht.

Diese hat der GBA jedoch nicht berücksichtigt. Bei dieser Ausgangslage müssen nun Verhandlungen über einen Erstattungsbetrag starten, die mutmaßlich zu einem generischen Preis - 1,20 Euro Tagestherapiekosten - führen würden.

Unter Berücksichtigung des 16-prozentigen gesetzlichen Rabatts liegen die Tagesbehandlungskosten für Retigabin aktuell bei 5,30 Euro. Ein Rabatt von 70 bis 80 Prozent ist für GSK nicht akzeptabel.

Damit würden die europäischen Erstattungspreise um 60 bis 70 Prozent unterschritten. Würde ein deutscher Erstattungspreis zur internationalen Referenz, dann wäre dies der "Tod für Retigabin", argumentiert GSK.

Das Angebot an den GKV-Spitzenverband ist an Bedingungen geknüpft: Der bisherige Preis muss in der Lauer-Taxe gelistet bleiben. Die Differenz zwischen diesem offiziellen Preis und dem mutmaßlichen generischen Erstattungsbetrag soll den Kassen als Rabatt rückerstattet werden, bis aufgrund einer neuen frühen Nutzenbewertung ein neuer Erstattungsbetrag ausgehandelt ist.

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