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Gefahr durch Arzneifälschungen übertrieben?

MÜNCHEN (sto). Der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln soll nach dem Willen von Gesundheitspolitikern aus Union und SPD eingeschränkt oder ganz verboten werden. Begründet wird diese Absicht mit der Aussage, der Versandhandel sei ein Einfallstor für gefälschte Arzneimittel.

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Auf dem Bildschirm ist das Angebot von DocMorris zu sehen. Häufig wird davor gewarnt, das der Versandhandel anfällig für Arzneifälschungen sei.

Auf dem Bildschirm ist das Angebot von DocMorris zu sehen. Häufig wird davor gewarnt, das der Versandhandel anfällig für Arzneifälschungen sei.

© Foto: dpa

Dieser Begründung hat der Münchner Fachanwalt für Medizinrecht, Professor Alexander Ehlers, vehement widersprochen. "Es gibt keinen einzigen Fall, wo aus einer zugelassenen deutschen oder europäischen Versandhandelsapotheke eine Arzneimittelfälschung in den Markt gekommen ist", sagte Ehlers der "Ärzte Zeitung". Nachfragen bei mehreren Generalstaatsanwaltschaften und bei der Bundeszollverwaltung hätten dies bestätigt.

Das Argument von den Arzneimittelfälschungen mache den Verbrauchern Angst und werde dazu missbraucht, um dem Versandhandel "den Hahn abzudrehen", sagte Ehlers. Angesichts der vorliegenden Daten sei das Argument, der Versandhandel müsse verboten werden, um die Verbraucher vor gefälschten Arzneimitteln zu schützen, nicht haltbar. "Der legale Versandhandel innerhalb der Europäischen Union ist nicht das Problem", betonte Ehlers.

Die hohen Steigerungsraten bei Arzneimittelfälschungen resultierten allein aus Beschlagnahmen an den Außengrenzen der Europäischen Union, erklärte Ehlers. Fälschungen stammten fast ausschließlich aus Afrika, Asien, Lateinamerika sowie aus Russland und der Ukraine. Von dort gebe es aber keinen legalen Versandhandel, so Ehlers.

Für den Versandhandel mit Arzneimitteln bestünden schon bisher strenge gesetzliche Vorschriften, erinnerte Ehlers. So müssen im europäischen Ausland ansässige Versandhandelsapotheken nach nationalem Recht zum Versandhandel zugelassen sein, wobei das nationale Recht dem deutschen Arzneimittel- und Apothekenrecht entsprechen muss.

Die angekündigten Gesetzesinitiativen mehrerer Bundesländer sowie von Gesundheitspolitikern aus Union und SPD stünden zudem im Widerspruch zu einer Initiative der EU-Kommission zur Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen, die damit die Liberalisierung des legalen Versandhandels stützen wolle, so Ehlers. Letztlich gehe es um Einsparungen bei den Vertriebskosten. Dabei wolle niemand die Verbraucher schädigen.

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