Gemeinsame Sache: Ärzte zeigen Politikern den Weg

Mehrere ärztliche Spitzenverbände haben in einer gemeinsamen Resolution Kernforderungen an die Politik formuliert. Sie wollen Änderungen beim geplanten Sektor der Spezialärzte und der GOÄ durchsetzen.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:

BERLIN. Mehrere ärztliche Spitzenverbände haben am Montag in einer gemeinsamen Resolution Kernforderungen an die Politik formuliert.

Hauptthemen der Resolution sind die im Versorgungsstrukturgesetz geplante ambulante spezialärztliche Versorgung, eine öffentliche Debatte über die Priorisierung ärztlicher Leistungen und die Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Ärzte wollen Änderung am Gesetzentwurf

Die ärztlichen Spitzenorganisationen fordern, dass die spezialärztliche Versorgung nicht zu Wettbewerbswildwuchs und unkontrollierter Mengenausweitung zu Lasten der wohnortnahen Grundversorgung führen dürfe. Vier Punkte wollen die Organisationen im Gesetzentwurf geändert sehen.

Anders als der bereits vom Kabinett abgesegnete Gesetzentwurf es bislang vorsieht, sollten die spezialärztlichen Leistungen über die Kassenärztlichen Vereinigungen abgewickelt werden, nicht direkt über die Krankenkassen.

Wie der neue Sektor ausgestaltet wird, solle nicht wie bisher geplant vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) geregelt werden, sondern in vierseitigen Vereinbarungen zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung, Deutscher Krankenhausgesellschaft, Bundesärztekammer und GKV-Spitzenverband.

In der gesamten spezialisierten fachärztlichen Versorgung sollen gemeinsam erarbeitete Qualifikations- und Qualitätsanforderungen gelten.

Als vierten Punkt fordern die Organisationen präzise gesetzliche Vorgaben, welche Leistungen in dem neuen Sektor erbracht werden dürfen. Zunächst sollten die Leistungen nach Paragraf 116b SGB V einbezogen werden. Weitere Leistungen könnten später aufgenommen werden.

Auch Priorisierungsdebatte und GOÄ-Änderung gefordert

In einem weiteren Punkt geht die Resolution auf die Priorisierung medizinischer Leistungen ein. Angesichts schwindender Ressourcen bei steigendem Behandlungsbedarf müsse die Priorisierung öffentlich diskutiert werden.

Sie bedeute nicht den Ausschluss von medizinisch notwendigen Leistungen, sondern die Abstufung der Leistungsgewährung nach Vorrangigkeitsprinzipien.

Auch die GOÄ ist Gegenstand der Resolution. Die ärztlichen Spitzenorganisationen fordern den Bundesgesundheitsminister auf, die GOÄ zeitnah auf der Basis eines von der BÄK erarbeiteten Vorschlags zu novellieren und weiterzuentwickeln. Auf eine Öffnungsklausel als qualitätssenkendes Preisdumpinginstrument solle Bahr verzichten.

Unterzeichnet haben die Resolution Vertreter der Bundesärztekammer, der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften, des Bundesverbands der Knappschaftsärzte, des Deutschen Ärztinnenbunds, der Freien Ärzteschaft, der Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände, des Hartmannbunds, der KBV, des Marburger Bunds, des NAV-Virchowbunds und des Verbands der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands.

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