Geschäftsmodell "Privatklinik" wird verboten
BERLIN (HL). Krankenhäuser dürfen künftig von Privatpatienten keine höheren Entgelte mehr verlangen als das Krankenhausfinanzierungsgesetz und die Pflegesatzverordnung vorsehen. Das gilt für Leistungen, die nach dem Versorgungsauftrag des Krankenhauses vorgesehen sind.
Eine entsprechende Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes haben die Koalitionsfraktionen in die Beratungen zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz eingebracht.
Hintergrund ist die Praxis einer Reihe von Krankenhausträgern, in ihren Kliniken oder in deren räumlicher Nähe Privatkliniken als Tochtergesellschaften zu betreiben. Diese haben die Funktion, Privatpatienten aufzunehmen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unterliegen diese Privatkliniken auch dann nicht dem Entgeltrecht für allgemeine Krankenhausleistungen, wenn sie identische oder weitgehend gleiche Leistungen wie das Plankrankenhaus im Rahmen seines Versorgungsauftrags für GKV-Patienten erbringen.
Das Modell hat es den Privatkliniken ermöglicht, Privatpatienten deutlich höhere Entgelte in Rechnung zu stellen als den gesetzlichen Kassen für ihre Versicherten. Die Koalition sieht darin eine "unzumutbare Belastung von Privatpatienten als Beitragszahlern und von privaten Krankenversicherungen und Beihilfekostenträgern".
Die Koalition beruft sich dabei auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach aufgrund der Einführung des Basistarifs und des Kontrahierungszwangs der PKV eine Verantwortung des Gesetzgebers dafür besteht, dass die PKV und ihre Versicherten künftig nicht unzumutbar belastet werden.