Hilfsmittel-Reform
Gesetz darf Kosten nicht treiben
BERLIN. BMG-Staatssekretär Lutz Stroppe hat die Notwendigkeit für ein Heil- und Hilfsmittelgesetz bekräftigt. Indes sind die Vorarbeiten für einen Referentenentwurf noch nicht abgeschlossen, hieß es am Donnerstag aus dem Ministerium.
Hintergrund sind anhaltende Klagen von gesetzlich Versicherten, sie hätten oft nur durch Aufzahlung Zugang zu qualitativ zweckmäßigen Hilfsmitteln. In die Kritik geraten ist der GKV-Spitzenverband insbesondere aufgrund der verschleppten Anpassung von Qualitätsstandards etwa für Inkontinenz-Produkte.
Vor diesem Hintergrund hat der Kassenverband am Donnerstag ein Positionspapier zur künftigen Heilmittelversorgung vorgelegt. Angesichts der demografischen Entwicklung sowie mehrerer gesetzlicher Anpassungen wie etwa zum langfristigen Heilmittelbedarf sei mit einem Anstieg der Verordnungsmenge zu rechnen, heißt es.
Vor allem in diesem Jahr und 2017 rechnet der Spitzenverband mit einem "erheblichen" Ausgabenanstieg. Klar positionieren sich die Kassen gegen eine Entkoppelung der Heilmittelpreise von der Grundlohnsumme.
Die Mehrausgaben würden sich in diesem Fall "spürbar erhöhend" auf die Zusatzbeiträge auswirken. Im vergangenen Jahr war ein Vorstoß in der Unionsfraktion, die Bindung an die Grundlohnsumme aufzuweichen, am Streit mit der SPD vorerst gescheitert.
Auf die Bremse treten die Kassen auch mit Blick auf die Einführung einer Blanko-Verordnung. Dabei entscheiden Heilmittelerbringer auf Basis einer ärztlichen Diagnose eigenverantwortlich über die Therapie.
Hier sollten die Ergebnisse laufender Modellvorhaben abgewartet. Nötig sei es in jedem Fall, medizinische Effektivität, Wirtschaftlichkeit der Versorgung und Patientensicherheit zu gewährleisten. Angesichts des "heterogenen Ausbildungsniveaus" etwa bei Physiotherapeuten könne nicht davon ausgegangen werden, dass in der Ausbildung Kenntnisse zur eigenständigen Therapieplanung vermittelt wurden. (fst)