Therapeuten warnen

Gespräche nicht gut geschützt

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Psychotherapeuten haben die Bundesregierung aufgefordert, ihre Gespräche mit Patienten bei der Reform des Bundeskriminalamtsgesetzes (BKA-Gesetz) besser zu schützen. "Der Gesetzentwurf hat noch gravierende Lücken", stellt der Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, Dietrich Munz, am Montag in Berlin anlässlich der Beratung des Gesetzes im Innenausschuss des Bundestages fest. "Die Gespräche mit Psychotherapeuten gehören zum Kernbereich privater Lebensführung, der absolut zu schützen ist und bei dem staatliche Überwachung unzulässig ist."

Anders als Gespräche von Geistlichen, Strafverteidigern, Abgeordneten, Rechtsanwälten und Kammerrechtsbeiständen seien die anderer Berufsgeheimnisträger wie Psychotherapeuten nicht ausreichend geschützt. Damit werde die Offenheit des Therapie-Gesprächs gefährdet, erläuterte die Kammer. Alle Patienten müssten die Möglichkeit haben, sich jederzeit an einen Psychotherapeuten wenden zu können. "Dies gilt insbesondere auch für psychisch kranke, potenzielle Gewalttäter, auf die noch therapeutisch Einfluss genommen werden könnte", hieß es in einer Stellungnahme.

Das BKA-Gesetz soll bereits am Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden. (dpa)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Zankapfel Substitution

Pflegerats-Chefin: Arztzentriertes System aus der Zeit gefallen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Traumatologie

Bienenstich in die Hornhaut: Schnell raus mit dem Stachel!

Lesetipps
Ein junger Fuchs im Wald

© Thomas Warnack/dpa

Alveoläre Echinokokkose

Fuchsbandwurm-Infektionen sind wohl häufiger als gedacht

Schema einer Messung der minimalen Resterkrankung bei Patienten und Patientinnen mit akuter lymphatischer Leukämie, akuter myeloischer Leukämie, chronischer myeloischer Leukämie oder mit multiplen Myelom

© freshidea / stock.adobe.com

Messbare Resterkrankung

Muss man wirklich auch die letzte Krebszelle eliminieren?