Gesundheitsausschuss macht Kassen Druck

BERLIN (fst). Der Gesundheitsausschuss des Bundestags zeigt sich unzufrieden mit der Bewilligungspraxis der Kassen bei Mutter-Kind-Kuren.

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In einem Entschließungsantrag rügen Union, SPD, FDP und Grüne die "unbefriedigende Entwicklung" seit die Kuren zur Pflichtleistung der Kassen geworden sind.

Die Fraktionen sehen "deutliche Anzeichen" für "erhebliche Defizite", heißt es in einer Mitteilung des Bundestags.

Der GKV-Spitzenverband wird aufgefordert, bis Ende des Jahres die Begutachtungs-Richtlinie zu überarbeiten und klarer zu fassen.

Entscheidungen der Kassen müssten transparent und nachvollziehbar sein, so der Ausschuss.

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 07.07.201108:43 Uhr

Absurde Ablehnungen bei MUKI-Kuren

Die Ablehnungsquote bei Mutter-Vater-Kind-Kuren als einer Pflichtleistung der GKV ist skandalös. Und mancher MDK-Gutachter scheint bei möglichst absurden Ablehnungsgründen wohl seine ersten Sporen verdienen zu wollen. Ausgewachsene Kolleginnen und Kollegen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen entblöden sich nicht, im Auftrag der Gesetzlichen Krankenkassen (KK) schon mal den normalen Erholungsurlaub, die Umsiedlung in ein hypoallergenes Klima oder die Nutzung von Wochenend-Freizeiten bzw. anderen Familienaktivitäten zu empfehlen. Bei einer Mutter mit 2 kleinen Kindern und einer völlig zerrütteten Ehe empfahl ein MDK-Gutachter meiner Patientin, doch am Wochenende ihre Kinder dem prügelnden Mann zu übergeben und sich 2 schöne Tage zu machen. Alternativ könne sie ja auch eine Eheberatung machen, dann würde die MUKI-Kur sich von selbst erledigen. In einem anderen MDK-"Gutachten" wurde der sozialmedizinische, sozialpsychologische Fachbegriff: "Bild der verbrauchten Mutter" mit ''Bild der verbrannten (sic!!!) Mutter'' übersetzt. Diagnosen werden ignoriert, Facharztempfehlungen ausgeblendet und Antragsformulare offensichtlich nicht gelesen, geschweige denn verstanden! Und wenn das dem MDK und seinen KK nicht hilft, wird auf die Deutsche Rentenversicherung (DRV) verwiesen, die den dann ausgefüllten DRV-Antrag auf REHA-Maßnahmen wegen der Mutter-Kind-Problematik ablehnt und an die für Mutter-Kind-Kuren zuständige Krankenkasse wg. Nichtzuständigkeit der DRV zurückverweist!

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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