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Gesundheitsberufe: Ministerium legt Modellklauseln fest

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BERLIN (ras). Nachdem der Bundestag die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten geändert hat, greifen nun Modellklauseln, mit denen die Länder eine universitäre Ausbildung probeweise einführen können.

In den Modellklauseln wird nun nach Angaben des Gesundheits-Staatssekretärs Rolf Schwanitz festgelegt, in welchem Umfang von der bisherigen Ausbildung abgewichen werden darf. Mit dem Gesetz werde so eine sinnvolle Erprobung akademischer Ausbildungsstrukturen in den therapeutischen Gesundheitsberufen und dem Hebammenberuf möglich.

Damit könne nun eine akademische Weiterentwicklung der Berufe der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten erprobt werden. Wichtig dabei sei aber, dass die praktische Ausbildung erhalten bleibt. Der begleitende Unterricht jedoch könne jedoch künftig in seinen theoretischen und praktischen Teilen neu gestaltet werden, um die Akademisierung zu erproben.Die Modellvorhaben sind zeitlich begrenzt. Zudem sei eine Evaluation vorgesehen, für die das Bundesministerium für Gesundheit die Richtlinien vorgibt.

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