Schmerzmedizin, Palliativversorgung und Co.

Gesundheitsministerkonferenz bezieht Position

Beim Treffen der Gesundheitsminister von Bund und Ländern standen unter anderem die Hospiz- und Palliativversorgung, der Fachkräftemangel und die Schmerzmedizin auf der Agenda. Die Konferenz bezog zu vielen Themen klar Stellung.

Veröffentlicht:
Hightech-Schmerztherapie: In der Fläche bleibt die Realität noch hinter den Möglichkeiten zurück.

Hightech-Schmerztherapie: In der Fläche bleibt die Realität noch hinter den Möglichkeiten zurück.

© Rose

BAD DÜRKHEIM. Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat das geplante Gesetz zur Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung begrüßt.

Sie bemängelt aber, dass ein bereits 2011 gefasster Beschluss, in einem Forschungsprojekt den gesetzlichen und versorgungstechnischen Regelungsbedarf zu untersuchen, bis heute nicht vom Bundesgesundheitsministerium aufgegriffen worden ist.

Die GMK hält es unbedingt für notwendig, Hospiz- und Palliativversorgung in die ambulante und stationäre Regelversorgung zu integrieren.

An das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wird appelliert: Vor allem an den Schnittstellen müsse darauf geachtet werden, dass eine kontinuierliche Behandlung gewährleistet ist.

Bei der Gestaltung der neuen Pflegeausbildung müsse die Palliativpflege in Theorie und Praxis berücksichtigt werden.

Hausärztemangel "unbestritten"

Von den in Krankenhäusern Verantwortlichen erwartet die GMK, dass sie eine qualifizierte Versorgung und Begleitung schmerzkranker Menschen gewährleisten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) wird gebeten, Qualitätskriterien für ein strukturiertes Akutschmerzmanagement der Krankenhäuser zu entwickeln.

Sorgen machen sich die Gesundheitsminister angesichts steigenden Fachkräftebedarfs. "Vor allem in der Medizin und in der Pflege kommt der Nachwuchssicherung eine hohe Bedeutung zu. Für "unbestritten" hält die GMK angesichts der Altersstruktur der Hausärzte die zu geringe Zahl junger Ärzte, die eine allgemeinmedizinische Weiterbildung abschließen.

Ein Teil der Maßnahmen sei mit dem Versorgungsstärkungsgesetz aufgegriffen worden. Eine weitere Option sehen die Gesundheitsminister im "Masterplan Medizinstudium 2020".

Dabei gehe es insbesondere um die Berücksichtigung weiterer Auswahlkriterien bei der Zulassung zum Studium, der Stärkung der Allgemeinmedizin im Studium, den Ausbau der Förderung der allgemeinmedizinischen Weiterbildung und auch um die Frage nach zusätzlichen Studienplätzen.

Im Zusammenhang mit der in einigen Ländern geschaffenen Möglichkeit, dass Medizinstudenten ein Stipendium erhalten, wenn sie sich später in unterversorgten Regionen niederlassen, ist festgestellt worden, dass dann Ausbildungsbeihilfe nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) angerechnet werden.

Pandemie-Prävention

Das Bundesbildungsministerium wird gebeten, sich für eine Änderung des BAföG einzusetzen, damit eine solche Anrechnung nicht mehr stattfindet.

Ferner bittet die GMK das Bundesgesundheitsministerium, eine Novellierung der Berufsgesetze für medizinische Assistenzberufe in die Wege zu leiten . Dabei sollte auch der Einsatz multiprofessioneller Teams, wie vom Sachverständigenrat empfohlen, einen hohen Stellenwert einnehmen.

Das BMG möge dabei prüfen, wie berufsrechtliche Voraussetzungen für Modellvorhaben geschaffen werden können und ob durch eine Änderung des SGB V in Modellen größere Versorgungsverantwortung bei bestimmten, vom GBA festzulegenden Indikationen durch diese Assistenzberufe übernommen werden können.

Zur Impfstoffversorgung für den Influenza-Pandemiefall hat die GMK beschlossen, weiterhin von einem Versorgungsschlüssel von 30 Prozent der Bevölkerung auszugehen.

Für Kinder sollen vorrangig nicht adjuvantierte, leicht zu verabreichende Lebensimpfstoffe verwendet werden. Bei der Bestellung müsse ein Höchstmaß an Flexibilität in Bezug auf Antigen und Adjuvans angestrebt werden.

Aktionsplan gegen Masern und Röteln

Die GMK bekennt sich zu der Zusage Deutschlands (...), die Masern und Röteln in der Europäischen Region zu eliminieren.

Die Gesundheitsminister und -senatoren der Länder wollen telemedizinische Anwendungen in die Fläche bringen. Dafür soll es eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe geben. (HL/kin)

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Kommentare
Dr. Wolfgang P. Bayerl 28.06.201508:56 Uhr

"Schmerzbekämpfung" war und ist zu jeder Zeit immer eine der vornehmsten ärztlichen Pflichten

und zwar jeder einzelnen Fachdisziplin und das muss auch so bleiben, da der primäre Aspekt einer kausalen Therapie nicht unter den Tisch fallen darf. Die sehr laienhafte Vorstellung, für alles einen Spezialisten zu fordern, würde zu einem verhängnisvollen Rückschritt führen.
Das ist teilweise jetzt schon erkennbar. Ein Augenschmerz muss daher zum Augenarzt und nicht zum "Schmerzspezialist" (Anästhesist?). Weiterhin ist gerade der Schmerz ein wichtiger diagnostischer Hinweis sowohl für den Kardiologen (HI?) oder den Chirurg (Peritonitis), dessen (medikamentöse) Beseitigung daher bis zur korrekten Diagnosestellung unterbleiben muss.
Weiterhin ist die unbestrittene Notwendigkeit spezieller "Palliativ"-Einrichtungen, seien sie stationär oder ambulant bis zur immer schon gebotenen (passiven!!!) Sterbehilfe die Folge einer in der Vergangenheit eingetretenen Rationierung und Rationalisierung (Fallpauschalen etc.), in der schlicht dieser Teil ärztlicher und pflegerischer Tätigkeit durch das Raster des Leistungskatalogs gefallen ist.
Es gab ja schon Gerichtsurteile über den Streitfall zwischen Krankenhaus und Kostenträger ob ein "infauster" Fall überhaupt stationär behandelt werden darf.

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