Gesundheitsversorgung soll doch nicht grenzenlos sein

LUXEMBURG (spe/taf). Mehrere EU-Gesundheitsminister wollen den Geltungsbereich der geplanten EU-Richtlinie zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung einschränken. Dies machten die Regierungsvertreter bei einem Treffen in Luxemburg deutlich.

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Ausgeschlossen werden soll nach dem Willen von Deutschland und Österreich zum Beispiel die Langzeitpflege. Vertreter anderer EU-Mitgliedstaaten verlangten, dass auch Organtransplantationen sowie rein privatrechtlich erbrachte medizinische Leistungen nicht unter die Vorschriften fallen sollen.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) betonte, dass die Bundesregierung den Ausschluss der Langzeitpflege zur Voraussetzung für ihre Zustimmung zur Richtlinie machen werde. Schmidt begrüßte das Votum des Europäischen Parlaments, Leistungen der Langzeitpflege von der Richtlinie auszuschließen.

EU-Gesundheitskommissarin Androulla Vassiliou sicherte zu, für entsprechende Rechtsklarheit zu sorgen. Nicht einverstanden zeigte sich Vassiliou mit der Forderung der Minister, einen Genehmigungsvorbehalt für stationäre und kostenintensive Leistungen einzuführen. Dies widerspreche dem Ziel der Richtlinie.

Außerdem wollen die Gesundheitsminister die direkte Patienteninformation über Arzneimittel verbessern und Fälschungen vorbeugen. Einheitliche Sicherheitsmerkmale und ein abgestimmtes Kontroll- und Inspektionssystem soll es einfacher machen, die Herkunft von Arzneien zurückverfolgen zu können.

Umstritten bleibt dagegen der Vorschlag der EU-Kommission, den Arzneiherstellern zu erlauben, Patienten direkt zu informieren. Eine Einigung zur Patienteninformation über Arzneimittel sowie zur Richtlinie zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung wird während der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft erwartet. Diese beginnt am 1. Juli.

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