Gesundheitsweiser fordert Kartellverbot

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BERLIN(ble). Führende Gesundheits- und Wirtschaftsexperten haben die Bundesregierung aufgefordert, das Kartell- und Wettbewerbsrecht auch im Gesundheitswesen anzuwenden. "Die volle und konsequente Anwendung des Wettbewerbsrechts ist ein wichtiger Schritt hin zu einem effizienteren Gesundheitssystem", heißt es in einem Gutachten für das Bundesfinanzministerium.

So solle bei selektiven Verträgen künftig die Missbrauchsaufsicht nach Paragraf 19 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen greifen. Ein Autor des Berichts ist der Gesundheitsweise Eberhard Wille.

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Kommentare
Helmut Karsch 31.07.200908:44 Uhr

Das ist ja lustig

Die schleichende Ausdünnung des Solidarprinzips, hat nicht erst mit dem GKV-WSG begonnen, sondern wird durch dieses nur weitergeführt und vertieft. Alle Teilelemente des GKV-WSG dürfen nicht isoliert analysiert und als für sich gesehen vernachlässigenswer-te Folgeregelungen einer doch bereits begonnenen Veränderung banalisiert werden, son-dern müssen als Bestandteil eines Prozesses begriffen werden, der den Idealtypus der soli-darischen Krankenversicherung zu einem vermehrt durch das Versicherungsprinzip ge-prägten Mischsystem umbaut. Notwendig ist daher einer Gesamtschau aller Veränderungen und die Analyse der kumulativen Auswirkungen auf bestimmte Personenkreise des Versichertenkreises wie sie auch die kartellrechtliche Rechtsprechung des EuGH prägt. Diese Gesamtschau lässt es als zunehmend fraglich erscheinen, ob die gesetzlichen Krankenkassen nach wie vor durch Verneinung ihrer Unternehmenseigenschaft dem Einfluss des europäischen Kartellrechts entzogen werden können.Das beginnt schon mit dem Spitzenverband Bund, der in seiner jetzigen Ausprägung und seinem perspektivischen
Handeln eben diese kartellrechtlichen Fragen aufwirft.

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