KBV-Krise

Gröhe setzt auf ein Führungs-Trio

Die Regierung greift tief in die Organisation der Kassenärztlichen Vereinigungen ein.

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BERLIN. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat erneut auf die Eskalation der Auseinandersetzungen zwischen KBV-Chef Dr. Andreas Gassen und seiner Stellvertreterin Regina Feldmann reagiert. Im Regierungsentwurf des Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes (SVSG) wird die KBV dazu verpflichtet, ihre bisherige Führungsstruktur komplett umzuwerfen. Aus einem Führungs-Duo soll ein Trio werden. Ein dritter Vorstand wäre auch nach der geltenden Gesetzeslage möglich, ist bislang aber optional.

In der Dreierkonstellation soll bei Meinungsverschiedenheiten auch der Vorstandsvorsitzende überstimmt werden können. Seine Stimme soll nur dann das Zünglein an der Waage sein, wenn es zu Stimmengleichheit kommt. Das könnte lediglich bei Enthaltung eines der drei Stimmberechtigten der Fall sein. Bislang hat Gassen das Letztentscheidungsrecht.

Die drohende Fachaufsicht durch das Gesundheitsministerium ist dagegen vom Tisch. Die Regierung verzichtet weitgehend auf diesen Schritt und belässt es bei der Rechtsaufsicht.

Der Gesetzentwurf führt die Funktion der "entsandten Person" in das aufsichtsrechtliche Instrumentarium ein. Der soll unterhalb der Schwelle agieren können, ab der das Ministerium als "Staatskommissar" selbst das Zepter in der KBV schwingen müsste.

Das SVSG gilt nicht nur für die KVen und KZVen, sondern auch für den GKV-Spitzenverband, die Medizinischen Dienste und den Gemeinsamen Bundesausschuss. Ziel ist eine Stärkung der Kontrollrechte der Mitglieder der Vertreterversammlungen und Verwaltungsräte. Zudem sollen die Körperschaften mehr Transparenz in ihrem Verwaltungshandeln schaffen. Das bedeutet zum Beispiel auch, dass der Gesetzgeber die jährlichen Gesamtbezüge der Mitglieder in den Gremien der Kassenärztlichen Vereinigungen und ihrer Satelliteneinrichtungen komplett mit Namensnennung den Vertreterversammlungen zugänglich machen will. (af)

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