Wartezeiten

Gröhe will Termingarantie schon ab 2015

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BERLIN. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe will die Termingarantie für gesetzlich Krankenversicherte schon im kommenden Jahr umsetzen. Dann sollen die KVen sicherstellen, dass Kassenpatienten nicht länger als vier Wochen auf einen Termin beim Facharzt warten müssen.

"Wir werden noch in diesem Jahr den Entwurf eines Gesetzes vorlegen, in dem auch die Termingarantie geregelt wird. Die Regelungen sollen 2015 in Kraft treten und dann umgesetzt werden", sagte der CDU-Politiker der "Rheinischen Post" (Freitagsausgabe).

Gröhe sagte, die Organisation der Termingarantie solle federführend bei den Ärzten liegen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollten Termin-Servicestellen für die Versicherten einrichten. Eine Zusammenarbeit mit den Krankenkassen solle aber möglich sein.

Positiv sei, dass sich allein durch die Diskussion um die Termingarantie viel bewege. Nach Einschätzung von Gröhe gibt es keine Nachteile für Privatversicherte durch die Verbesserungen für Kassenpatienten. (dpa)

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Kommentare
Dr. Klaus Günterberg 20.07.201412:34 Uhr

Die Quadratur des Kreises. Da wird Unmögliches verlangt.

Da sollen nach Vorstellungen des Bundesgesundheitsministers gesetzlich Versicherte ab 2015 auf einen Termin beim Facharzt nicht länger als vier Wochen warten. Ist das überhaupt möglich? Wenn ja, was hätte es für Folgen?

Um Missverständnissen vorzubeugen: Gemeint sind nicht die Notfälle, der Krebsverdacht oder die Schwangerschaft, diese Patienten bekommen schon immer ganz kurzfristige Termin. Gemeint sind alle anderen Fälle.

Da hat man vor Jahren, ebenfalls auf Druck des Bundesgesundheitsministeriums, sogenannte „leistungsbegrenzende Maßnahmen“ eingeführt. Erst nannte man sie Budget, heute nennt man sie Regelleistungsvolumen. Seitdem wird Ärzten nach einer vorher festgelegten Grenze Mehrarbeit erst nur teilweise und dann gar nicht mehr bezahlt. Wirtschaftlich Gesetze wirken aber auch in der Medizin: Arbeit erzeugt Kosten. Da kann niemand, da kann auch kein Arzt dauerhaft Kosten erzeugen, die dann nicht mehr bezahlt werden.

Auch haben wir einen zunehmenden Ärztemangel. Dennoch gibt es seit Abschaffung der Praxisgebühr für gesetzlich Versicherte keine Begrenzung der Inanspruchnahme der Vertragsärzte mehr. Wer da ungeduldig oder unverständig oder nicht kooperativ ist, wer unter unheilbarer oder chronischer Krankheit leidet, der kann seitdem im Quartal kostenlos auch mehrere Hausärzte und auch beliebig oft jeden anderen Facharzt aufsuchen. Da kommen Ärzte sehr schnell an Grenzen, menschliche, wirtschaftliche und juristische.

Da wird von Ärzten viel erwartet, ständige Fortbildung, umfassende Früherkennung, moderne Behandlung, Fehlerfreiheit, vor allem ausführliche Beratung und große Sorgfalt. Da ist ärztliche Arbeit jeder Art – von der Geburtshilfe über Impfungen, Früherkennungs- und andere Untersuchungen, über Diagnostik, Operationen und jegliche Behandlung, über Beratung und Psychotherapie bis hin zur Leichenschau - eine hochqualifizierte menschliche Tätigkeit und im Gegensatz zur Industrie nicht durch Organisation oder Roboter zu verkürzen.

Da hat der Tag auch für Ärzte nur 24 Stunden, wobei die durchschnittliche Arbeitszeit der Vertragsärzte heute trotzt Computer-Einsatzes in ihren Praxen immer noch durchschnittlich 56 Stunden pro Woche beträgt. Eine Verlängerung der Arbeitszeit der Ärzte kommt also nicht infrage.

Wollte man nun per Gesetz einen garantierten Facharzt-Zugang binnen vier Wochen festlegen, so würde man damit Widersprüchliches fordern: Mit den Werten Zeit für den Patienten, optimale Behandlung und Sorgfalt wäre eine solche Fristen-Regelung unvereinbar. So hätte eine 4-Wochen-Frist für den Zugang zum Facharzt, wenn überhaupt durchsetzbar, ihren Preis und würde letztlich in der Betreuung der Versicherten auch etliche Nachteile bringen, in der Summe aber nichts verbessern. Da ist die Diskussion um diese 4-Wochen-Frist für den Zugang zum Facharzt blanker Aktionismus.

Dr. Klaus Günterberg
Gynäkologe. Berlin

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