Pflegestärkungsgesetz

Gröhe will pflegende Angehörige besserstellen

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BERLIN. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will Menschen, die ein Familienmitglied pflegen, besserstellen.

Im Zuge des zweiten Pflegestärkungsgesetzes sei eine umfassende Absicherung der pflegenden Person in der Arbeitslosenversicherung vorgesehen, berichtete die "Passauer Neue Presse" (Samstag).

Das Kabinett will am kommenden Mittwoch Gröhes Gesetzentwurf verabschieden.

Bisher seien für pflegende Angehörige längstens sechs Monate Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt worden, nun könne es auch darüber hinausgehen.

Damit werde der Versicherungsschutz für den Fall der Arbeitslosigkeit nach einer Pflegetätigkeit erheblich gestärkt, heiße es im Entwurf.

Auch sollen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung angepasst werden. Danach soll künftig die Pflegeversicherung Rentenbeiträge für Angehörige zahlen, die regelmäßig ein Familienmitglied mindestens zehn Stunden wöchentlich pflegen, verteilt auf mindestens zwei Tage. Bedingung sei, dass der Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 2 hat.

Die Pflegekassen werden dem Bericht zufolge zudem verpflichtet, Schulungen und Kurse für pflegende Angehörige anzubieten.

Die Änderungen sind nötig geworden, weil im Zuge der Reform ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden soll und die bisher drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade umgestellt werden. (dpa)

Lesen Sie dazu auch: Laumann im Interview: Höherer Pflegegrad für alle Pflegebedürftigen!

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