Pflegestärkungsgesetz II

Fünf Pflegegrade angedacht

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BERLIN. Die Koalition hat Eckpunkte für das Pflegestärkungsgesetz II vorgestellt. Künftig sollen fünf Pflegegrade die bisherigen drei Pflegestufen ersetzen.

Die Leistung für einen vollstationären Heimaufenthalt soll demnach im höchsten Pflegegrad 2005 Euro im Monat betragen (bisher Stufe 3: 1612). Direkte Vergleiche zum bisherigen Leistungssystem sind jedoch schwer.

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff soll mit mehr Leistungen unterlegt sein. So sollen bei Pflegebedürftigen kognitive Beeinträchtigungen stärker als bisher berücksichtigt werden.

Die finanziellen Eigenanteile für die Versicherten sollen künftig einheitlich in allen Pflegegraden auf 580 Euro im Monat eingefroren werden. (af)

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