Urteil

Großbritannien: Frau mit Down-Syndrom verliert Rechtsstreit um Abtreibungsrechte

In Großbritannien bleiben Schwangerschaftsabbrüche in Ausnahmefällen auch nach der 24. Woche möglich.

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London. Eine Frau mit Down-Syndrom hat im Kampf gegen das britische Abtreibungsrecht eine Niederlage erlitten. Die 27 Jahre alte Heidi Crowter hält die Regelung, dass Babys mit Down-Syndrom bis kurz vor der Geburt abgetrieben werden dürfen, für diskriminierend. Ein Berufungsgericht in London bestätigte jedoch am Freitag die Entscheidung der vorherigen Instanz, die grünes Licht für die geltende Gesetzgebung gegeben hatte. Das Gesetz greife nicht die Rechte von Behinderten an, so die Richter.

Üblicherweise kann in England, Wales und Schottland – in Nordirland gelten andere Regeln – eine Schwangerschaft bis zur 24. Woche beendet werden. Spätere Abtreibungen sind möglich, wenn ein „ernsthaftes Risiko“ besteht, dass das Kind nach der Geburt große körperliche oder psychische Einschränkungen erleiden wird.

Crowter sagte nach dem Urteil am Freitag der Nachrichtenagentur PA zufolge zu Journalisten: „Ich bin wütend, dass die Richter sagen, dass meine Gefühle nicht zählen. Es gibt mir das Gefühl, dass ich als Mensch mit Down-Syndrom weniger wert bin.“ Sie kündigte an, vor den Supreme Court zu ziehen, das oberste britische Gericht. (dpa)

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