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Hebammen-Haftpflicht

Grüne kritisieren Regierung

Das Gesundheitsministerium lässt in einer Arbeitsgruppe über steigende Haftpflichtprämien diskutieren - zu wenig, finden die Grünen.

Veröffentlicht:

BERLIN. Im Bundesgesundheitsministerium (BMG) erarbeitet eine Arbeitsgruppe aus mehreren Ressorts Konzepte, um das Problem ständig steigender Haftpflichtprämien für Hebammen in den Griff zu bekommen.

Im Herbst soll ein Bericht der AG vorliegen, heißt es in der Antwort auf eine Anfrage der Grünen. In der Geburtshilfe tätige Hebammen müssten bis zu 5600 Euro jährlich zahlen, hieß es im Februar in einer Stellungnahme des Petitionsausschusses zu diesem Thema.

In der Arbeitsgruppe sind neben den Ministerien Hebammenverbände, GKV-Spitzenverband und die Versicherungswirtschaft vertreten. In dem Gremium seien beispielhaft 140 "Personengroßschäden" aus der Heilwesenhaftpflichtversicherung untersucht worden, heißt es.

Schadenshöhe steigt

Die Hälfte der Fälle seien Geburtsschäden gewesen, unabhängig davon, ob ein Arzt, eine Hebamme oder ein Krankenhaus der Haftpflichtige war. Die Schadenhöhe dieser Fälle nehme jährlich um sechs bis sieben Prozent zu, berichtet das BMG.

Zu einzelnen gesetzgeberischen Vorschlägen, wie mit weiteren Prämiensteigerungen umzugehen ist, will das BMG zurzeit nicht Stellung nehmen.

Birgitt Bender, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, bezeichnet es als "Armutszeugnis", dass das Ministerium zu den Vorschlägen keine Stellung bezieht.

Zur Diskussion gestellt haben die Grünen beispielsweise Vorschläge wie die Beteiligung der GKV an den Haftpflichtprämien freiberuflich tätiger Hebammen oder die Einführung von Haftungshöchstgrenzen. Das BMG "verschließt die Augen vor dem Ernst der Lage", so Bender.

Das Thema bleibe in der nächsten Legislaturperiode auf der Agenda der Grünen.

In der Vergangenheit hatte sich die Bundesregierung für eine Beibehaltung des bestehenden Haftungsrechts ausgesprochen. Dabei lehnte sie eine verpflichtende umlagefinanzierte Versicherungslösung wie etwa in der Unfallversicherung ab.

Ministerium verweist auf Fortschritte

Die Grünen argumentieren, trotz einiger finanzieller Verbesserungen für Hebammen habe sich am Grundproblem der wachsenden Haftpflichtprämien nichts geändert. Das BMG hingegen verwies in seiner Antwort auf Fortschritte, die in der Legislaturperiode erreicht worden seien.

So ist mit dem Versorgungsstrukturgesetz seit 2012 klargestellt worden (Paragraf 134 a SGB V), dass die Kosten der Berufshaftpflicht bei den Vergütungsverhandlungen mit den Kassen berücksichtigt werden müssen.

Zudem verweist BMG-Staatssekretärin Ulrike Flach (FDP) auf die Schiedsamtsentscheidung vom Januar dieses Jahres. Darin wurde rückwirkend zum 1. Januar festgelegt, die Vergütung um zwölf Prozent anzuheben. (fst)

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