Gynäkologen halten Schwangerschaften auf Probe für unzumutbar

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Künstliche Befruchtung: PID ist laut DGGG ein medizinischer Fortschritt, der Betroffenen nicht vorenthalten werden darf.

Künstliche Befruchtung: PID ist laut DGGG ein medizinischer Fortschritt, der Betroffenen nicht vorenthalten werden darf.

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BERLIN (eb). Die aktuelle Diskussion um die Präimplantationsdiagnostik (PID) muss das Wohl der mündigen Mitbürger als zentrales Ziel begreifen und die Vermeidung von Leid für Betroffene in den Vordergrund stellen, fordert die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG).

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur PID von vor drei Monaten hat für Menschen in Not - Paaren mit Kinderwunsch bei bekanntem Risiko für schwersterkrankte Kinder - auch in Deutschland eine Lösung eröffnet, die vorher nicht möglich schien, heißt es in einer Stellungnahme der DGGG.

Im Anschluss an diese Entscheidung habe sich eine Diskussion entwickelt, die von Standpunkten dominiert scheint, die diese Möglichkeiten einschränken, ja per Gesetz verbieten möchten. In einer freien demokratischen Gesellschaft sei es aber vornehmliche ärztliche Aufgabe, Patienten vor Schaden zu bewahren und sie nicht in Konfliktsituationen zu bringen, die vermeidbar wären und die sie nicht allein bewältigen können.

In der Stellungnahme der DGGG heißt es weiter: "Wird bei einer auf natürlichem Weg entstandenen Schwangerschaft eine schwere, unbehandelbare Erkrankung des Embryos festgestellt, so ist ein Abbruch der Schwangerschaft gesellschaftlich akzeptiert. Wird die Diagnostik auf sehr frühe Stadien der menschlichen Entwicklung vorgezogen, nämlich auf die Untersuchung der befruchteten Eizelle in frühen Stadien der Zellteilung, so kann damit noch vor der Implantation Sicherheit für die Eltern hergestellt werden; eine Schwangerschaft mit einer offensichtlich schweren Belastung würde dann erst gar nicht zustande kommen. Dieses Vorgehen stellt die bei Weitem geringere Belastung für die Frau mit Schwangerschaftswunsch dar als die Perspektive eines viel späteren Schwangerschaftsabbruchs."

Bei der PID handelt sich nach Auffassung der DGGG um einen medizinischen Fortschritt, der Betroffenen nicht vorenthalten werden darf. Die DGGG setzt sich deshalb dafür ein, dass die wohl indizierte PID als Methode betroffenen Paaren auch in Deutschland weiterhin zur Verfügung stehen wird.

Lesen Sie dazu auch: PID - kein Kompass für den Gencheck in Sicht

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