Hamburg: Kritik am geplanten Nichtraucherschutz

HAMBURG (di). Gegen die Kritik von Ärztekammer und Kassen ist in Hamburg ein neues Nichtraucherschutzgesetz in Arbeit. Auch Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks gehen die Vorschläge des Gesundheitsausschusses nicht weit genug.

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Grund für die Aufregung ist ein Beschluss des Gesundheitsausschusses der Hamburger Bürgerschaft. Parteiübergreifend wurde eine Neuregelung des Passivraucherschutzes beschlossen, die Ausnahmen zulässt.

In kleinen Gaststätten, den Eckkneipen, kann wie bisher geraucht werden, wenn keine zubereiteten Speisen angeboten werden und Personen unter 18 Jahren der Zutritt verwehrt ist. Gaststätten mit mehr als 75 Quadratmetern können Raucherräume vorhalten.

Diese Räume müssen aber baulich und technisch so hermetisch abgeschlossen sein, dass kein Rauch in Nichtraucherbereiche dringen kann.

Die Neuregelung ist notwendig. Die bisherige Regelung in Hamburg wurde vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt.

Zufrieden ist mit der jetzt gefundenen Regelung im Gesundheitswesen scheinbar niemand, auch wenn die Senatorin darin immerhin einen besseren Schutz für Passivraucher als nach der bisherigen Gesetzeslage in Hamburg sieht.

Kammerpräsident Dr. Frank Ulrich Montgomery und Kassen-Vertreter halten ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie für erforderlich. Dr. Dirk Janssen, Vorstand des BKK-Landesverbandes Nordwest, sieht dafür auch eine gesellschaftliche Akzeptanz.

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