Telefonische Betreuung
Hausärzte üben scharfe Kritik an GOP 01434
Berlin. Die von GKV-Spitzenverband und KBV eilig vereinbarte GOP 01434 zur telefonischen Beratung der Patienten durch hausärztliche Praxen reicht dem Deutschen Hausärzteverband (DHÄV) nicht aus. Die Beschränkung der GOP 01434 auf sechs jeweils fünfminütige Telefonate pro Patient habe nichts mit der Versorgungswirklichkeit zu tun. In einem offenen Brief an Kassen und KBV fordern die Hausärzte deshalb Nachbesserung: Die telefonische Betreuung und Versorgung müsse über die Versichertenpauschale vergütet werden; die Pauschale nebst (Telefon-)Zuschlägen müsse unbegrenzt und in voller Höhe ausgezahlt werden und dürfe auch dann nicht angerechnet (zum Beispiel Gesprächsbudgets) oder gekürzt werden, wenn in demselbem Quartal noch ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt erfolgt.(ato)