Direkt zum Inhaltsbereich

HzV-Streit in Bayern

Hausärzteverband rügt "Verwirrspielchen" der AOK

Bayerns AOK hält den bereits in Kraft getretenen Schiedsspruch zur hausarztzentrierten Versorgung für rechtswidrig und will klagen. Der Bayerische Hausärzteverband reagiert prompt.

Von Jürgen Stoschek Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Eine Woche nachdem der Schiedsspruch zur Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) in Bayern offiziell in Kraft getreten ist, hat die AOK Bayern - wie bereits kurz berichtet - bekannt gegeben, dass sie gegen den Schiedsspruch Klage beim Sozialgericht München erhoben hat.

Die Begründung: Der Schiedsspruch sei nicht umsetzbar und daher unwirksam.

BHÄV widerspricht

Der Bayerische Hausärzteverband (BHÄV) hat dieser Auffassung umgehend widersprochen.

Richtig sei, dass der Hausarztvertrag zwischen der AOK Bayern und dem Bayerischen Hausärzteverband auf der Grundlage des Schiedsspruchs nach Überprüfung und Nichtbeanstandung durch das Bayerische Gesundheitsministerium am 1. April 2015 wirksam in Kraft getreten ist, teilte der Bayerische Hausärzteverband mit.

Die Klage der AOK habe keine aufschiebende Wirkung.

Nach Auffassung der AOK ist der Schiedsspruch vom vergangenen Dezember rechtswidrig, weil zentrale Vertragsbestandteile nicht festgelegt wurden. So sei vor allem die Anlage zur Vergütung unvollständig.

"Dadurch ist völlig unklar, welche Leistungen der Hausärzte von der Vergütung erfasst sein sollen. Ein Vertrag, der zwar eine unbestimmte Zahlungspflicht vorsieht, aber nicht regelt, wofür diese Zahlung erfolgen soll, ist nicht umsetzbar", so die AOK-Mitteilung.

Ein rechtswidriger Schiedsspruch könne von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ohne gerichtliche Klärung nicht akzeptiert werden.

Zugleich erklärte die AOK, die Klage richte sich nicht gegen die HzV. Im Interesse einer pragmatischen und konstruktiven Lösung sei sie bereit, die Zusatzhonorare der Hausärzte deutlich zu erhöhen.

Interessierte Versicherte und Hausärzte hätten außerdem ab sofort die Möglichkeit sich neu in die HzV einzuschreiben.

Lückenlose Fortsetzung möglich

Bereits teilnehmende Versicherte blieben eingeschrieben. Trotz des fehlerhaften Schiedsspruchs, so die AOK, ermögliche ihr Angebot die lückenlose Fortsetzung der besonderen hausärztlichen Versorgung.

Der BHÄV erklärte dazu, mit diesem Angebot führe die AOK "ihre Verwirrspielchen" fort. Die AOK sei bereits verpflichtet gewesen, bis zum 9. März die entsprechenden Dokumente bereitzustellen, damit sich AOK-Versicherte einschreiben können.

"Dieser Verpflichtung ist die AOK Bayern bis heute nicht nachgekommen", erklärte der BHÄV.

Die AOK missachte den geltenden HzV-Vertrag und stelle somit ihre Versicherten schlechter als die der anderen gesetzlichen Kassen.

Er erwarte, "dass diese gesundheitspolitische Geisterfahrt des Vorstandsvorsitzenden und der Spitze der Selbstverwaltung der AOK Bayern umgehend gestoppt wird", sagte BHÄV-Vorsitzender Dr. Dieter Geis.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Komplette Verwirrung

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Hausarztzentrierte Versorgung

Warum es schon jetzt Wirbel um die Primärversorgung gibt

Kommentare
Sonderberichte zum Thema

Gesundheitspolitik

HPV-Impfung verhindert Krebs

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Vision Zero e.V.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Für wenige Hundert Euro im Jahr

Warum Ärzte über eine Cyberversicherung nachdenken sollten

Lesetipps
An Asian senior man’s hand relax on the bed side while sleeping

© Reagan Liew Zhi Sin / Getty Images / iStock

Pflichten, Abrechnung und Angehörigenwünsche

Worauf es bei der ärztlichen Leichenschau ankommt

Nahaufnahme wie ein Dermatologe die Muttermale des Patienten mit einem Dermatoskop untersucht.

© Andrej Zhernovoj / stock.adobe.com

Vergleich mit Dermatologen

Künstlich intelligente Melanom-Diagnostik scheint verlässlich