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HzV

AOK Bayern klagt gegen Schiedsspruch

Die AOK Bayern hält den Schiedsspruch zur Hausarztzentrierten Versorgung für rechtswidrig - und zieht deshalb jetzt vor das Sozialgericht München.

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Die AOK Bayern hat jetzt Klage beim Sozialgericht München gegen den Schiedsspruch zur Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) erhoben.

Der Schiedsspruch sei rechtswidrig, weil zentrale Vertragsbestandteile nicht festgelegt wurden, erklärte die AOK am Mittwoch in einer Mitteilung. So sei insbesondere die Anlage zur Vergütung unvollständig.

"Dadurch ist völlig unklar, welche Leistungen der Hausärzte von der Vergütung erfasst sein sollen. Ein Vertrag, der zwar eine unbestimmte Zahlungspflicht vorsieht, aber nicht regelt, wofür diese Zahlung erfolgen soll, ist nicht umsetzbar", so die AOK.

Ein rechtswidriger Schiedsspruch könne aber von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ohne gerichtliche Klärung nicht akzeptiert werden. Zugleich betonte die AOK, die Klage richte sich nicht gegen die HzV.

Als größte Krankenkasse in Bayern sei sie bereit, die Zusatzhonorare der Hausärzte deutlich zu erhöhen. Auch sollen Hausärzte und Versicherte ab sofort die Möglichkeit haben, sich neu in die HzV einzuschreiben.

"Wir wollen damit zeigen, dass wir ohne Wenn und Aber zur hausarzt-zentrierten Versorgung stehen", erklärte Ivor Parvanov, Vorsitzender des Verwaltungsrats der AOK Bayern und Geschäftsführer Sozial- und Gesellschaftspolitik der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw).

In diesem Zusammenhang kritisiert die AOK "die nicht abgestimmte Auslegung des Schiedsspruchs durch den Bayerischen Hausärzteverband". Es bestehe die Gefahr einer "massiven Anhebung der Vergütung hausärztlicher Leistungen". (sto)

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