KBV-VV

Hausarzt-EBM kommt pünktlich

Der neue Hausarzt-EBM wird nicht ausgesetzt, sondern soll planmäßig zum 1. Oktober in Kraft treten. Gelingt es allerdings nicht, bis Ende November Nachbesserungen mit den Kassen zu vereinbaren, wird der EBM nach einem Quartal wieder außer Kraft gesetzt.

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Abrechnung: Im vierten Quartal greift die EBM-Reform.

Abrechnung: Im vierten Quartal greift die EBM-Reform.

© Roger Jegg / thinkstock.com

BERLIN. Auf den KBV-Vorstand kommt in den nächsten Wochen eine Herkules-Aufgabe zu: Die KBV-Vertreterversammlung (VV) hat am Freitag dem Inkrafttreten des neuen Hausarzt-EBM zum 1. Oktober nur unter der Bedingung zugestimmt, dass das Gebührenwerk nachverhandelt wird. Der Antrag einiger KVen, den neuen EBM kurz vor Toresschluss außer Kraft zu setzen, fand keine Mehrheit.

Jetzt wird eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus dem hausärztlichen Bereich eingesetzt, der die strittigen Themen beraten soll: Das sind der Chronikerzuschlag, die Vorhaltepauschale, Gesprächsleistungen, Gesprächsbudget und die dafür veranschlagten Zeitvorgaben sowie die Abrechenbarkeit von Pauschalen durch einen Vertreter.

Die Verbesserungen sollen bis Ende November mit dem GKV-Spitzenverband vereinbart werden und teilweise rückwirkend auch für das vierte Quartal gelten.

Der Katalog an Nachforderungen ist allerdings nicht punktzahlneutral, erfordert also, dass die Kassen Geld nachschießen. Bleiben die Verhandlungen im (erweiterten) Bewertungsausschuss erfolglos, wird der am 1. Oktober in Kraft tretende Hausarzt-EBM zum 1. Januar 2014 wieder außer Kraft gesetzt.

Ferner beschloss die Vertreterversammlung, ein Gremium einzurichten, das sich mit der fachübergreifenden Weiterentwicklung des EBM befassen wird.

Kritik am Vorstand

Vor Eintritt in die Tagesordnung hatten die drei Vorsitzenden der Vertreterversammlung in einer gemeinsamen Erklärung das Verhältnis der beiden Vorstände, Dr. Andreas Köhler und Regine Feldmann, kritisch bewertet. Die Rede war von einer tiefen Zerstrittenheit, was so nicht weitergehen könne.

Die Vorsitzenden der Vertreterversammlung warnen vor einer Trennung oder Sektionierung in eine Hausarzt- und eine Facharzt-KBV. Am 8. November soll eine Sonder-VV stattfinden, die sich ausschließlich mit der Arbeitsweise und der Arbeitsteilung des Vorstandes befasst.

Dabei soll auch erwogen werden, die Ressortstruktur zu ändern und die Arbeitsteilung nach den Kriterien Hausarzt (dafür ist Regine Feldmann verantwortlich) und Facharzt (Andreas Köhler) zur Disposition zu stellen. Aus Sicht mancher KV-Vorsitzender ist diese Form der Arbeitsteilung überholt, der früher existierende Konflikt zwischen Haus- und Fachärzten wird als überwunden angesehen.

Weigeldt: KBV verliert Bezug zur Realität

Der Beschluss der KBV-Vertreterversammlung, den neuen Hausarzt-EBM zum 1. Januar wieder außer Kraft zu setzen, wenn die geforderten Nachbesserungen von den Kassen nicht erfüllt werden, bewertet der Vorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, als „völligen Verlust des Realitätsbezugs“.

Das werde zu weiterer Verunsicherung in den hausärztlichen Praxen führen und sei „in Zeiten des Nachwuchsmangels ein katastrophales Signal der ärztlichen Selbstverwaltung“.

Weigeldt wehrt sich ferner dagegen, dass Fachärzte sich in hausärztliche Angelegenheiten einmischten.

Bei aller Kritik am Hausarzt-EBM plädiert Weigeldt nachdrücklich dafür, dass auch in Zukunft die Versorgungsebenen ihre Bereiche eigenständig verantworten und damit auch ein eigenständiges Stimmrecht in solchen Fällen haben sollten. Dies gelte auch für die Besetzung von KBV-Vorstandsämtern. (iss/sto/HL)

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Sektionierung war gestern

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Kommentare
Dr. Christoph Luyken 23.09.201320:08 Uhr

Experimente auf unsere Kosten!

Ganz abgesehen von den Unzulänglichkeiten und überhaupt der Überflüssigkeit dieses ''neuen'' EBM ist es auch eine Zumutung, daß tausende von Ärzten und ihre Mitarbeiterinnen als Versuchskaninchen mißbraucht die Praxis-EDV-Systemhäuser wieder einmal mit Umprogrammierarbeiten blockiert werden- und das alles auf unsere Kosten! Solange nicht endlich mehr Geld für anständige Honorare ins System kommt und das System von Grund auf umgestellt wird, brauchen wir keine EBM-Änderungen. Und schon gar keine, die das Hamsterrad wieder anwerfen.

Wolfgang Conzelmann 23.09.201318:01 Uhr

Streik gegen Murks-EBM

Streik gegen Murks-EBM

Selbst wenn man alles maximal abrechnet hat man weniger Geld als zuvor. Allerdings deutlich mehr Arbeit. Und weniger Transparenz (fünf Altersgruppen statt drei, aber ohne Abrechnungsziffer, so dass man das Alter erfragen muss und separat kalkuliert, wenn man wissen will wie der RLV Stand ist) Spaltung in typische Ärzte, dann 2 Euro für chronisch Kranken beim zweiten Besuch. Das lohnt nicht. Gespräche für 9 Euro Brutto Einnahmen pro 10 Minuten. Sind 54 Euro die Stunde, Davon gehen Kosten ab wie Miete, Personal, Altersvorsorge, Krankenkassenbeitrag, etc und auch noch die Steuer. Ist mehr als ein Hungerlohn, ist Missachtung ärztlicher Arbeit. Da hilft nur noch eins ab sofort Streik . Da das Quartal zu Ende ist kann jeder mitmachen ohne einen Cent Verlust.

Dr. Birgit Bauer 23.09.201316:22 Uhr

Hilfe nicht noch mehr dieser nichtfunktionierenden Selbstverwaltungsgremien !

Mal wieder ein Beispiel für die Unfähigkeit der Selbstverwaltung.
Ich frage mich wie lange die Aufsichtsgremien noch zuschauen wollen.
M.f.G.B.Bauer

Dr. Thomas Georg Schätzler 23.09.201308:35 Uhr

"Wenn man nicht mehr weiter weiß - gründet man ''nen Arbeitskreis"

Lt. KBV-Vertreterversammlung (VV) soll sich ein Arbeitskreis genau mit dem beschäftigen, was v o r Einführung eines neuen EBM von der KBV-Führung versäumt wurde: Realitätsbezogene Modellrechnungen mit Simulation und Evaluation - und n i c h t KBV-Infobroschüren mit fantasievollen, irreführenden Rechenbeispielen. Vgl.
http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/846192/bleibt-1-oktober-zankapfel-hausarzt-ebm.html

Jetzt soll es eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus dem hausärztlichen Bereich richten, um von der Verantwortung der KBV bei Chronikerzuschlag, Vorhaltepauschale, Gesprächsleistungen, Gesprächsbudget, Zeitvorgaben und Abrechenbarkeit von Vertretungs-Pauschalen abzulenken.

Ex post soll das Ganze dann auch noch den GKV-Kassen zur rückwirkenden Kostenerstattung präsentiert werden - ein klassischer Fall von illusionärer Verkennung.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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