Gesetzliche Krankenversicherung

Hektische Flickarbeiten an Warkens GKV-Gesetz – Grüne holen den Sparhammer raus

In der Koalition versuchen Brückenbauer in letzter Minute noch Einigkeit über Nina Warkens Sparpaket zu erzielen. Die Grünen indes wollen aus Oppositionssicht zeigen, wie sogar sinkende GKV-Beiträge erreichbar wären.

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Gesundheitsministerin mit undankbarerAufgabe: In der Gesetzlichen Krankenversicherung muss gespart werden,

Nina Warkens Sparpaket ist Grundlage des morgigen Kabinettsbeschlusses.

© Michael Kappeler/dpa

Berlin. Die Grünen im Bundestag werben für ein Sparpaket in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), durch das die Beitragssätze ab 2027 um zwei Prozentpunkte sinken sollen. Beschäftigte mit mittleren Einkommen könnten pro Jahr um rund 420 Euro jährlich entlastet werden, bei Gutverdienern wären es etwa 700 Euro, heißt es in dem Papier, das am Dienstag von der Fraktion beschlossen werden soll.

Weit stärker als die Bundesregierung will sich die grüne Fraktion dabei an den 66 Vorschlägen der Finanzkommission Gesundheit orientieren. Laut dem Entwurf des Beitragssatzstabilisierungs-Gesetzes müssten Arbeitnehmer und -geber für rund 40 Prozent der gesamten Einsparsumme aufkommen. Bei den Kommissionsvorschlägen seien es hingegen nur 21 Prozent gewesen.

Doch Union und SPD hätten viele Vorschläge der Experten „ignoriert“, heißt es im Fraktionspapier. Stattdessen wolle die Regierung die geplante höhere Tabaksteuer „zweckentfremden“, um den Tankrabatt gegenzufinanzieren.

So wollen die Grünen sparen

Die grüne Fraktion will an diesen Stellen zusätzliche Einsparungen generieren:

  • Arzneimittel: Der Herstellerrabatt soll nicht nur „dynamisiert“ werden, wie von der Koalition vorgeschlagen, sondern um zehn Punkte von 7 auf 17 Prozent angehoben werden. 3,4 Milliarden Euro Einsparvolumen ließen sich so mobilisieren. Bei neuen Medikamenten sollen Preisbremsen bereits ab Markteintritt gelten, bisher steht dem Hersteller die Preisgestaltung in den ersten sechs Monaten frei. Zudem sollen die Sonderregeln für Orphan Drugs gestrichen und das AMNOG auch den stationären Sektor erfassen. Zwei Milliarden Euro zusätzlich ließen sich so nach Ansicht der Grünen pro Jahr einsparen.
  • Krankenhaus: Das Krankenhausreform-Anpassungsgesetz (KHAG) wollen die Grünen nachschärfen. Vorhaltevergütung und Leistungszuweisungen sollten wieder „wirksam“ mit Fallzahlen verknüfpft werden. Daraus errechnen die Grünen zusätzliche Einsparungen in Höhe von 1,5 Milliarden pro Jahr.
  • Notfall- und Rettungsdienst: Nina Warken beziffert die Einsparungen durch ihre Reformvorschläge auf 1,2 Milliarden Euro jährlich. Die Grünen halten 5 Milliarden Euro für möglich. Erreichbar soll dies sein durch „mutige Strukturreformen“, die die Fraktion bereits im Bundestag vorgelegt hat.
  • Steuerfinanzierung statt GKV-Beiträge: Die Krankenversicherung für Bürgergeldbezieher soll aus Steuern finanziert, der Bundeszuschuss soll „dynamisiert“ werden. Zur Gegenfinanzierung setzen die Grünen auf eine höhere Steuer auf Alkohol und Tabak sowie eine Abgabe auf stark zuckerhaltige Getränke. Zusätzlich will die Fraktion „Gerechtigkeitslücken im Steuersystem“ schließen. Eine Entlastung der GKV um zwölf Milliarden Euro jährlich glauben die Grünen so realisieren zu können.

Pantazis wirbt für Zwischenschritt

Einen pragmatischen Zwischenschritt auf dem Weg zu einer „sachgerechteren Finanzierung“ der Kassenbeiträge für Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger schlägt unterdessen der Gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion und Arzt Dr. Christos Pantazis vor.

In einer „Denkschrift zur Finanzierung der GKV-Beiträge für Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger“ regt er an, die pauschale Zuwendung des Bundes von 144,04 Euro im Monat um zunächst 79 Euro im Monat zu erhöhen. Das Papier liegt der Ärzte Zeitung vor.

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Damit läge der staatliche Zuschuss auf der Höhe des Mindestbeitrags freiwillig in der GKV Versicherter von 223 Euro. Bei einer Größenordnung von rund 3,9 Millionen betroffenen Personen müssten aus dem Bundeshaushalt dafür zwischen 3,5 und vier Milliarden Euro zusätzlich aufgebracht werden.

Solidarprinzip regelt nicht alles

Der Gesundheitspolitiker argumentiert, dass aktuell gesamtgesellschaftliche Aufgaben faktisch über Sozialversicherungsbeiträge mitfinanziert würden. Dies wirke sich unmittelbar auf die Höhe der Zusatzbeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus. „Das Solidarprinzip regelt die Verteilung innerhalb des Systems, nicht jedoch die Frage, in welchem Umfang der Staat seiner Finanzierungsverantwortung nachkommt“, heißt es in dem Papier.

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Pantazis betont, dass die derzeitige Pauschale für Bürgergeldbezieher die tatsächlichen Kosten ihrer Gesundheitsversorgung nur unzureichend abbilde. Sie auf 233 Euro im Monat anzuheben würde „die Gesetzliche Krankenversicherung spürbar entlasten und ist finanzpolitisch darstellbar“, betont er.

Dies sei allerdings nur ein erster Schritt: „Entscheidend bleibt eine strukturelle Klärung der Finanzierungsverantwortung, um eine faire und nachhaltige Balance zwischen Steuer- und Beitragsfinanzierung zu gewährleisten“, resümiert der SPD-Gesundheitspolitiker.

BÄK-Präsident wirbt für Steuerfinanzierung

Als größten Kritikpunkt macht auch Bundesärztekammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt die nicht auskömmliche Refinanzierung der Gesundheitskosten für Grundsicherungsempfänger aus. „Das ist unter Solidargesichtspunkten nicht gerecht und nicht logisch,“ sagte Reinhardt am Dienstag in Berlin.

Die BÄK unterstützt den schrittweisen Einstieg in eine Refinanzierung über Steuermittel, den man selbst bereits vor längerer Zeit vorgeschlagen habe. Dieser Posten würde „Luft“ in das GKV-Sparpaket bringen, um sich den anderen Maßnahmen „weniger radikal zu nähern“.

Das Sparpaket wird auch den vom 12. bis 15. Mai in Hannover geplanten 130. Ärztetag überstrahlen. Reinhardt erwartet, dass die ärztlichen Kolleginnen und Kollegen deutlich ihren Unmut zum Ausdruck bringen werden. „Das ist verständlich“, so der BÄK-Chef. (af/fst/gab)

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