Hersteller fürchten Dammbruch bei Aut-idem-Regelung

BERLIN (ble). Zwischen Pharmaherstellern, Bundesgesundheitsministerium und Krankenkassen bahnt sich eine erbitterte Auseinandersetzung um die Aut- idem-Regelung bei Rabattverträgen an. Ein Gutachten warnt vor Haftungsrisiken für Ärzte.

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Hintergrund des Streits ist die Auffassung von Ministerium, GKV-Spitzenverband und AOK, wonach bei Rabattverträgen Arzneimittel künftig auch dann austauschbar sein sollen, wenn deren zugelassene Anwendungsbereiche nur teilweise übereinstimmen (wir berichteten). "Nur um ein paar Cent oder Euro zu sparen", sollten Patienten mit Packungsbeilagen allein gelassen werden, auf denen weder ihre Krankheit, Dosierungsanleitungen noch Hinweise auf Kontraindikationen aufgelistet sind, sagte Peter Schmidt, Geschäftsführer des Branchenverbands Pro Generika, auf einer mit dem Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH), dem Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) und dem Verband forschender Arzneimittelhersteller (VFA) veranstalteten Pressekonferenz. Patientenschutz, Therapiesicherheit und Compliance blieben so aber auf der Strecke.

Nach Ansicht des Sozialrechtlers und Arztes Christian Dierks, der für die Herstellerverbände ein Gutachten verfasst hat, gehen Ärzte unkalkulierbare Risiken ein, wenn sie sich auf die von Ministerium und Kassen vorgesehene Auslegung der Autidem-Regelung einlassen. Der Arzt müsse den Off-Label-Use von Medikamenten nämlich verhindern, wenn es zugelassene Alternativen gibt. Dr. Christopher Hermann, Chefunterhändler für die Rabattverträge des AOK-Systems, wies die Kritik zurück.

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