Organspende

Herztransplantationen: Kardiologen und Chirurgen loben G-BA für Vorgaben zu Mindestmengen

Herzmedizinische Fachgesellschaften begrüßen die Mindestmengenregelung des G-BA zu Herztransplantationen, sehen aber auch die Notwendigkeit der Widerspruchslösung bei der Organspende.

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Düsseldorf/Berlin. Die Deutsche Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie (DGTHG) begrüßt das Votum des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) bezüglich der Mindestmengen für Zentren, die Herztransplantationen anbieten. Spenderherzen seien rar in Deutschland, so die DGTHG in einer Mitteilung vom Mittwoch.

Auf eine Millionen Einwohner kämen nach aktuellem Stand nur rund zehn Organspender. Mehr als die Hälfte aller Patientinnen und Patienten, die ein neues Herz benötigten, könnten hierzulande nicht versorgt werden. Entsprechend sollten die wenigen, verfügbaren Spenderherzen von erfahrenen Fachleuten transplantiert werden.

„Eine Klinik kann noch so gut ausgestattet sein. Am Ende ist der größte Erfolgsfaktor für eine Herztransplantation die Erfahrung interdisziplinärer und spezialisierter Transplantations-Teams“, positioniert sich DGTHG-Präsident Professor Volkmar Falk. Deshalb habe der G-BA die Leistungsmenge für Herztransplantationen als Mindestmenge festgelegt. Demnach sollen nach einer Übergangszeit ab 2026 nur noch Herzen in Kliniken mit mindestens zehn geplanten Eingriffen transplantiert werden.

Auch die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung (DGK) befürwortet due G-BA-Vorgaben. DGK-Präsident Professor Holger Thiele sieht aber auch weiteren gesundheitspolitischen Handlungsbedarf: „Wenn wir mehr Leben retten wollen, brauchen wir in unserem Land neben anderen Maßnahmen sicherlich auch die Widerspruchslösung.“ (eb)

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