Hess sauer: Kritik aus der Politik ist einseitig

Die Kritik am GBA war harsch: "Belehrung auf maximal unfreundlichem Niveau", wurde dem Gremium vorgeworfen. Stein des Anstoßes ist die frühe Nutzenbewertung. Doch jetzt spielt der GBA den Ball zurück.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:
Politik darf nicht vorschnell Partei ergreifen: Dr. Rainer Hess, Vorsitzender des GBA.

Politik darf nicht vorschnell Partei ergreifen: Dr. Rainer Hess, Vorsitzender des GBA.

© Schlesinger / dpa

BERLIN. In der schwierigen Auseinandersetzung um die Praxis der mit dem AMNOG eingeführten frühen Nutzenbewertung reagieren auch Spitzenleute des Gemeinsamen Bundesausschusses empfindsam auf Kritik aus politischen Kreisen.

"Es ist erstaunlich, wie schnell und einseitig aus Kreisen der Regierungskoalition Kritik an der Arbeit des GBA geübt wird, wenn sich die pharmazeutische Industrie durch Entscheidungen des GBA nach dem AMNOG in ihren Interessen tangiert sieht", schreibt der GBA-Vorsitzende Dr. Rainer Hess im soeben erschienen Newsletter der Spitzenorganisation der Selbstverwaltung.

Hess erinnert darin die Koalition an den "eindeutigen" Gesetzesauftrag: mit der frühen Nutzenbewertung die Grundlage für Erstattungshöchstbeträge zu schaffen, die ihrerseits ab 2013 Einsparungen in einer Größenordnung von zwei Milliarden Euro bewirken.

"Nicht vorschnell Partei ergreifen"

Es sei verständlich, dass die Industrie schon auf vorbereitende Entscheidungen empfindlich reagiere. Von der Politik müsse aber erwartet werden, dass sie nicht vorschnell Partei ergreife und sich ein objektives Bild mache.

Hess: "Es muss deshalb schon sehr verwundern, wenn die Politik dem GBA bei seinen Beratungen pharmazeutischer Unternehmer eine unfreundliche Gesprächsführung vorwirft, ohne durch Rücksprache mit dem GBA den Gehalt solcher Anschuldigungen zu überprüfen."

Durch das AMNOG werde in der Nutzenbewertung eine "weltweit einmalige Transparenz" der Bewertungsverfahren gewährleistet. Jeder Interessierte könne aufgrund dieser Transparenz die Angemessenheit und Objektivität des Verfahrens und seiner Ergebnisse überprüfen.

"Vertiefte Auseinandersetzungen" nach der Nutzenbewertung

Dies gelte auch für die Bestimmung der zweckmäßigen Vergleichstherapie durch den GBA, die derzeit teilweise auf Kritik betroffener Unternehmen stoße.

Allerdings gesteht Hess zu, dass die Vergleichstherapie weder ausgehandelt noch im Rahmen des Beratungsgesprächs verbindlich vereinbart wird. Erst bei der Nutzenbewertungsentscheidung erfolge darüber eine Festlegung.

Das heißt: Bei der Einreichung des Dossiers weiß das betroffene Unternehmen nicht, welches der Maßstab der Beurteilung seines neuen Arzneimittels ist.

Darüber, so Hess, könne erst nach der Veröffentlichung des Dossiers und nach der Nutzenbewertung im Stellungnahmeverfahren eine "vertiefte Auseinandersetzung" stattfinden.

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