Hessens Kliniken halten Spardeckel für überholt

Höhere Gehälter für Klinikärzte und eine gesetzliche Zwangsabgabe der Kliniken - das zwingt Kliniken in Hessen zum Personalabbau. Jetzt wollen auch sie an die Milliardenüberschüsse der GKV.

Veröffentlicht:

WIESBADEN (ine). In Hessen fordern Verbände eine finanzielle Entlastung der Kliniken. Dazu sollten die Überschüsse der GKV eingesetzt werden, heißt es beim Klinikverbund Hessen und bei der Hessischen Krankenhausgesellschaft.

Vor zwei Jahren sei ein Defizit von elf Milliarden Euro prognostiziert worden, was den Gesetzgeber veranlasst habe, von Kliniken einen Sanierungsbetrag zu verlangen.

Die Prognose habe sich als falsch erwiesen. Auch in Hessen seien viele Kliniken gezwungen, Personal abzubauen. Hinzu kämen steigende Ausgaben: Allein durch die Tarifvereinbarung mit dem Marburger Bund würden die Personalkosten um vier Prozent steigen.

Die Finanzierungslücke belaufe sich auf eine Milliarde Euro, schätzen die Verbände.

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

„ÄrzteTag“-Podcast

Habemus GKV-Finanzloch – und nun, Michael Hubmann?

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Eine Frau, die unter Reisediarrhö leidet, sitzt auf der Toilette.

© Goffkein / stock.adobe.com

Reisemedizin

Reisediarrhö: Expertin rät von Stand-by-Antibiotika ab

Nur zwei der aktuell vier zugelassenen Wirkstoffe zur Raucherentwöhnung seien Kassenleistung, erläuterte der G-BA-Vorsitzende Professor Josef Hecken.

© Gina Sanders / stock.adobe.com

Neuer Leistungsanspruch für Versicherte

G-BA definiert Vorgaben für die Tabakentwöhnung