ZI

Hohe Arztdichte spart Geld

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BERLIN. Ein aktiver Ausbau der ambulanten Versorgung erspart auf die Dauer teurere Krankenhausbehandlung und macht so den demografischen Wandel finanzierbar.

Aus diesem Grund warnt das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (ZI) davor, in Regionen mit hoher Arztdichte Praxissitze aufzukaufen und stillzulegen.

Laut einer ZI-Studie, in der Regionen untersucht worden sind, die die höchsten Anteile ärztlicher Versorgung und die niedrigsten Anteile an Klinikbehandlung haben. In diesen "Best-Practice-Regionen" werden Patienten am günstigsten behandelt.

Würde man die Arbeitsteilung so in ganz Deutschland organisieren, könnten trotz Alterung der Gesellschaft bis 2020 zwei, bis 2030 sogar vier Milliarden Euro gespart werden.

Hohe Arztdichte bei 21 Landkreisen und kreisfreien Städten festgestellt

Bei seiner Simulationsrechnung hat das ZI 21 Landkreise und kreisfreie Städte mit hoher Arztdichte als Best-Practice-Regionen identifiziert: Rhein-Neckar-Kreis, Oldenburg (Stadt und Landkreis), Konstanz, Ulm, Wiesbaden, Mannheim, Karlsruhe, Main-Taunus-Kreis, Ammerland, München (Stadt und Landkreis), Lüneburg, Berlin, Leipzig, Rostock, Hamburg, Osnabrück, Bad Doberan, Freiburg im Breisgau und Heidelberg.

Hier liegt die Inanspruchnahmerate der Vertragsärzte um 13 Prozent über dem Bundesdurchschnitt, die der Kliniken um 15 Prozent unter dem Durchschnitt.

Bleibt es bei der gegenwärtigen Versorgungsstruktur, dann würden allein die demografiebedingten Mehrkosten im stationären Sektor bis zum Jahr 2020 mit einem Plus von sechs Prozent oder drei Milliarden Euro zu Buche schlagen.

Im ambulanten Sektor betrügen die Mehrkosten drei Prozent oder eine Milliarde Euro. Würde es aber gelingen, überall Best-Practice-Standard zu realisieren, dann könnten die Klinikkosten um drei Milliarden Euro gemindert werden.

Dagegen wäre die Intensivierung der ambulanten Medizin mit fünf Milliarden Euro Mehrkosten verbunden. Damit würde das Kostenplus nur zwei Milliarden Euro betragen.

Lesen Sie dazu auch: Kommentar: ZI-Rechnung mit Schönheitsfehlern

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