Honorarkonvergenz: NRW verzichtet auf Klage

Veröffentlicht:

KÖLN (iss). Aus Nordrhein-Westfalen wird es keine Normenkontrollklage gegen das Versorgungsstrukturgesetz geben. Die Landesregierung wird den Verzicht auf eine Konvergenz der Honorare also nicht verfassungsrechtlich prüfen lassen.

Das habe das Land nach Rücksprache mit den Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein (KVNo) und Westfalen-Lippe (KVWL) entschieden, teilte die KVWL mit.

"Über die genauen Gründe wurde zwischen den Beteiligten Stillschweigen vereinbart." Die KVWL sei aber nach wie vor von der Angemessenheit einer Normenkontrollklage überzeugt.

Der KVNo-Vorsitzende Dr. Peter Potthoff hat unterdessen gefordert, dass die aktuellen Milliarden-Überschüsse der Krankenkassen für die überfällige Angleichung bei der Vergütung ambulanter ärztlicher Leistungen verwendet werden.

"Das Geld der Versicherten muss endlich für das genutzt werden, was die Versicherten am meisten wünschen: eine bestmögliche medizinische Versorgung, unabhängig vom Wohnort", sagte Potthoff.

Beide KVen fühlen sich in der regionalen Honorarverteilung benachteiligt.

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kommunikation und Datenschutz

Neue Perspektiven für IT in der Praxis

Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“