Honorarkonvergenz: NRW verzichtet auf Klage
KÖLN (iss). Aus Nordrhein-Westfalen wird es keine Normenkontrollklage gegen das Versorgungsstrukturgesetz geben. Die Landesregierung wird den Verzicht auf eine Konvergenz der Honorare also nicht verfassungsrechtlich prüfen lassen.
Das habe das Land nach Rücksprache mit den Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein (KVNo) und Westfalen-Lippe (KVWL) entschieden, teilte die KVWL mit.
"Über die genauen Gründe wurde zwischen den Beteiligten Stillschweigen vereinbart." Die KVWL sei aber nach wie vor von der Angemessenheit einer Normenkontrollklage überzeugt.
Der KVNo-Vorsitzende Dr. Peter Potthoff hat unterdessen gefordert, dass die aktuellen Milliarden-Überschüsse der Krankenkassen für die überfällige Angleichung bei der Vergütung ambulanter ärztlicher Leistungen verwendet werden.
"Das Geld der Versicherten muss endlich für das genutzt werden, was die Versicherten am meisten wünschen: eine bestmögliche medizinische Versorgung, unabhängig vom Wohnort", sagte Potthoff.
Beide KVen fühlen sich in der regionalen Honorarverteilung benachteiligt.