Bayern

Honorarvereinbarung für Notarztversorgung geschlossen

KV Bayerns und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung haben sich für 2013 auf das Honorar geeinigt. Für 2014 soll im Herbst eine Vergütungsvereinbarung vorliegen.

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MÜNCHEN. Die Finanzierung der Notarztversorgung in Bayern ist nach Angaben des Innen- und des Gesundheitsministeriums sichergestellt. Nach wie vor unklar ist jedoch das Abrechnungsverfahren als solches.

Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB), die bayerischen Krankenkassen und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung haben jetzt für 2013 eine Honorarvereinbarung geschlossen, die die Finanzierung der geleisteten Einsätze sicherstellt, verlautbarten die beiden Ministerien.

Für 2014 soll im Herbst eine Vergütungsvereinbarung vorliegen. Ziel sei, das Vergütungsniveau der notärztlichen Leistungen sicherzustellen. Dieser Vereinbarung ging ein monatelanger Streit voraus.

Darüber hinaus stellen die Kostenträger zusätzliche Gelder bereit, die dazu dienen sollen, strukturelle Defizite in der Notarztversorgung wie etwa in einsatzschwachen Gebieten zu vermeiden.

"Die KVB wird die Mittel einsetzen, um mit gezielten Maßnahmen die Bereitschaft zur Mitwirkung von Ärzten im Rettungsdienst flächendeckend zu gewährleisten", heißt es dazu in einer Mitteilung.

Mit der jetzt gefundenen Einigung sei eine Gesprächsbasis geschaffen, um weitere Themen konstruktiv zu diskutieren. Dazu gehören unter anderem Fragen der Ermächtigung sowie das Abrechnungsverfahren. (sto)

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