Hoppe mahnt zu Begriffsschärfe bei Sterbehilfedebatte

BERLIN (fst). Angesichts der jüngsten Debatte über Sterbehilfe hat Bundesärztekammer-Präsident Professor Jörg-Dietrich Hoppe vor der Vermischung von Sterbebegleitung und Sterbehilfe gewarnt.

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Es gehöre zu den Pflichten von Ärzten, einen offensichtlichen Sterbevorgang nicht durch lebenserhaltende Maßnahmen "künstlich in die Länge zu ziehen", erklärte Hoppe. Dies sei aber "keine Sterbehilfe, sondern Sterbebegleitung".

Hoppe trat damit dem Eindruck entgegen, Ärzte würden gegen das Verbot der Tötung auf Verlangen verstoßen, wenn sie bei einem Sterbenskranken die künstliche Ernährung einstellen. "Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr können für Sterbende eine schwere Belastung darstellen", sagte Hoppe.

Völlig anders sei dagegen die ärztliche Mithilfe bei der Selbsttötung zu werten. Diese sei inakzeptabel und "verweigert die gebotene Hilfe für todkranke Patienten". Vergangene Woche hat die Sterbehilfe des früheren Hamburger Justizsenators Dr. Roger Kusch bei einer 79-jährigen Frau Empörung ausgelöst. Die Frau hatte freiwillig einen tödlichen Medikamentencocktail eingenommen.

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