Hospiz Stiftung fordert Ende von Suizid-Geschäften

BERLIN (dpa). Die Deutsche Hospiz Stiftung hat Union und FDP zum Einschreiten gegen die kommerzielle Sterbehilfe aufgefordert.

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"Die begleitete Tötungshilfe muss unter Strafe gestellt werden, wenn sie auf Wiederholung ausgelegt ist", sagte der Vorstand Eugen Brysch am Sonntag der Nachrichtenagentur dpa in Berlin.

Die begleitete Sterbehilfe als Geschäftsmodell dürfe es nicht geben. "Es gibt das Recht auf Sterben, aber kein Recht auf Tötung."

Seit über sechs Jahren befasst sich der Bundesrat mit dem Thema assistierter Suizid - bislang ohne Ergebnis. Im schwarz-gelben Koalitionsvertrag haben sich Union und FDP vorgenommen: "Die gewerbsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung werden wir unter Strafe stellen."

Im Juni beschloss der 114. Ärztetag in Kiel, dass Ärzte auch hoffnungslos todkranken Patienten nicht zum Sterben verhelfen dürfen. Die Delegierten änderten zwar die Musterberufsordnung für Ärzte, für andere Heilberufe ist sie aber nicht bindend.

Ärzte haben Sterbenden demnach unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen. "Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten." Mehrere Delegierte hatten sich gegen ein Verbot ausgesprochen.

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Kommentare
Lutz Barth 05.03.201216:16 Uhr

Gsetzgeber sollte im Interesse der Schwersterkrankten handeln!

Der parlamentarische Gesetzgeber sollte die Gelegenheit nutzen, sich intensiver dem Problem der Suizidbeihilfe zu widmen. Hierbei ist sicher zu stellen, dass auch hierzulande ein Sterben in Würde ermöglicht wird und insofern die ärztliche Suizidbeihilfe legalisiert wird.

Mit der Möglichkeit der ärztlichen Mitwirkung bei einem frei verantwortlichen Suizid eines Schwersterkrankten oder Sterbenden könnte so die Grauzone des selbstbestimmten Sterbens geschlossen werden. Insofern bleibt die Patientenschutzorganisation aufgerufen, sich für eine Mitwirkung der Ärzteschaft bei einem freien Suizid einzusetzen, anderenfalls diese sich nach wie vor dem Vorwurf ausgesetzt sieht, einen Beitrag zum Sterbetourismus zu leisten. Eine Patientenschutzorganisation wird ihrem Namen m.E. nach nicht gerecht, wenn wesentliche Patientenrechte hierzulande nicht eingelöst werden und im Übrigen stets in der öffentlichen Debatte auf den vermeintlichen Widerspruch zwischen der Sterbehilfe und der Palliativmedizin hingewiesen wird. Dem ist mitnichten so und der schwersterkrankte Patient hat durchaus das „Recht“, selbstbestimmt zu sterben, wenn für ihn sein „Leben“ nicht mehr „lebenswert“ ist.

Insofern sollte die Ärzteschaft den Weg für eine Liberalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe frei machen und in die verantwortungsvollen Hände der Ärztinnen und Ärzte legen, die es für sich mit ihrem Gewissen vereinbaren können, an einem frei verantwortlichen Suizid eines Schwersterkrankten mitzuwirken.

Die Debatte um die Suizidbeihilfe ist endlich von dem Ballast einer mehrere Jahrtausende alten Philosophiegeschichte zu befreien und die Diskutanten sollten sich vielmehr auf den ethischen Grundstandard unseres Grundgesetzes besinnen. Es ist unerträglich, wenn auf Dauer selbstverständliche Rechte der Schwersterkrankten zu Grabe getragen werden und zwar im Namen eines vermeintlichen „Patientenschutzes“.

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