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Bayern

HzV-Vertrag der Ersatzkassen startet im Juli

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MÜNCHEN. Der Bayerische Hausärzteverband (BHÄV) und die Ersatzkassen in Bayern haben zum 1. Juli einen neuen Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) vereinbart.

Der neue Vertrag sieht strukturelle und finanzielle Anpassungen und eine unbefristete Laufzeit vor und ist erstmals zum 30. Juni 2020 kündbar, teilten die Vertragspartner mit.

Der Vertrag, an dem die Techniker Krankenkasse nicht beteiligt ist, weil sie einen eigenen Hausarztvertrag hat, stellt die Weiterentwicklung eines 2012 durch einen Schiedsspruch zustande gekommenen Hausarztvertrages dar.

Beide Seiten betonten denn auch die Freiwilligkeit der Vereinbarung. Und: Die Ersatzkassen ziehen ihre noch anhängigen Klagen gegen die Schiedssprüche aus den Jahren 2010 und 2012 zurück.

BHÄV-Vorsitzender Dr. Dieter Geis erklärte, der neue Vertrag sei ein wichtiges Signal der Ersatzkassen, die vom Gesetzgeber gewollte hausarztzentrierte Versorgung gemeinsam umzusetzen.

Struktur- und Honorarverbesserungen für hausärztliche Leistungen und dabei vor allem in der Chroniker- und Palliativversorgung seien für die Hausärzte ein Zeichen, die "HzV als alternative hausärztliche Versorgungsstruktur regelhaft zu leben und Versicherte der Ersatzkassen zur Teilnahme an der HzV zu motivieren", erklärte Geis.

Der Leiter der Landesvertretung Bayern der Ersatzkassen (vdek), Dr. Ralf Langejürgen, erinnerte an die in den vergangenen Jahren "nicht immer ganz leichten Vertragsbeziehung" in der HzV.

Der neue Vertrag untermauere die Bereitschaft der Ersatzkassen, "eine qualitativ hochwertige (...) und bedarfsgerechte hausärztliche Versorgung für ihre Versicherten sicherzustellen". (sto)

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