IQWiG-Vorbericht hat keine Folgen für die Therapie

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Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bewertet im Auftrag des gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) den Nutzen von Arzneien. Die vorläufige Bewertung wird als Vorbericht im Internet veröffentlicht.

Dieser hat für die Therapie-Entscheidungen von Vertragsärzten keine aktuellen Konsequenzen. Zu dem Vorbericht können dann Privatpersonen, Fachgesellschaften, Institutionen und Unternehmen Stellung nehmen - und zwar in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung.

Es kann zudem eine mündliche Erörterung stattfinden. Anschließend erstellt das IQWiG seinen Abschlussbericht mit einer Empfehlung für den GBA. Aber erst, wenn die ministerielle Entscheidung getroffen und im "Bundesanzeiger" veröffentlicht ist, ist sie bindend. (eb)

Der Vorbericht ist veröffentlicht unter www.iqwig.de/index.402.html

Lesen Sie dazu auch: Welchen Nutzen hat Ginkgo bei Demenz?

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